Das Bundeskabinett hat am 18. Juni 2025 einen Gesetzentwurf, den sogenannten Bauturbo, beschlossen. Das neue Bauturbo-Gesetz wird den deutschen Immobilienmarkt nachhaltig verändern. Unter der Führung von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) sollen Genehmigungsverfahren gestrafft und flexibleres Bauen ermöglicht werden. Was bedeutet das für Immobilieneigentümer, Investoren und den gesamten Wohnungsmarkt?
Der Bauturbo ist ein umfassendes Gesetzespaket zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, dass bis Herbst 2025 vom Bundestag verabschiedet werden soll. Das Herzstück bildet die geplante Einführung des neuen § 246e im Baugesetzbuch (BauGB), der Kommunen deutlich mehr Flexibilität beim Wohnungsbau einräumt.
Die Kernidee ist einfach: Wo dringend Wohnraum benötigt wird, sollen bürokratische Hürden abgebaut und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Das Bauturbo-Gesetz bringt weitreichende Änderungen mit sich, die alle Bereiche des Wohnungsbaus betreffen. Von vereinfachten Genehmigungsverfahren bis hin zur Öffnung neuer Baugebiete – die Reformen zielen darauf ab, den Wohnungsbau in Deutschland grundlegend zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Der neue § 246e BauGB ermöglicht es Gemeinden, befristet bis zum 31. Dezember 2030 von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Das bedeutet konkret:
Bisher scheiterten viele Nachverdichtungsprojekte an zu strengen städtebaulichen Vorgaben. Das ändert sich nun grundlegend:
In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Der Bauturbo öffnet daher auch den sogenannten Außenbereich für Wohnbebauung:
Mieterschutz bleibt gewährleistet
Trotz der Liberalisierung beim Neubau verstärkt der Gesetzgeber den Mieterschutz. Das heißt konkret, der Umwandlungsschutz wird um weitere fünf Jahre verlängert. Mietwohnungen können außerdem nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Zuvor wurde die Mietpreisbremse bereits bis Ende 2029 verlängert. Dies schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Neubauförderung und Mieterschutz.
Die Gesetzesänderungen des Bauturbo-Pakets schaffen nicht nur mehr Wohnraum, sondern eröffnen auch völlig neue Geschäftsmöglichkeiten für alle Beteiligten am Immobilienmarkt. Von Eigentümern über Investoren bis hin zu Immobilienmaklern – jeder kann von den flexibleren Regelungen profitieren und sein Portfolio strategisch erweitern.
Das Bauturbo-Gesetz eröffnet völlig neue Möglichkeiten zur Wertsteigerung bestehender Immobilien:
Das neue Gesetz schafft erhebliche Planungssicherheit und Zeitersparnisse. Projektentwicklungen werden durch verkürzte Genehmigungszeiten rentabler und Risiken durch langwierige Planungsverfahren reduzieren sich deutlich. Außerdem erschließen sich neue Standorte werden durch die Öffnung des Außenbereichs.
Der Bundestag soll das Gesetz bis Herbst 2025 verabschieden. Da es nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat ist, kann es relativ zügig in Kraft treten. Die Regelungen sind zunächst bis Ende 2030 befristet. Sie befindet sich nun in der Evaluierungsphase, die zeigen wird, wie sich die Maßnahmen in der Praxis bewähren.
Das Bauturbo-Gesetz markiert einen Wandel in der deutschen Baupolitik. Statt jahrelanger Planungsverfahren ermöglicht das Gesetz schnelle, flexible Lösungen für den Wohnungsmangel. Für alle Akteure am Immobilienmarkt eröffnen sich neue Chancen, von der Wertsteigerung bestehender Immobilien bis hin zu völlig neuen Investitionsmöglichkeiten.
Gleichzeitig bleibt der Mieterschutz gewährleistet und die kommunale Selbstbestimmung erhalten. Das Gesetz schafft somit einen ausgewogenen Rahmen für mehr Wohnungsbau bei gleichzeitigem Schutz der Mieter.
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