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E-Mobilität im Mehrparteienhaus

30 März
E-Mobilität im Mehrparteienhaus

E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Förderung für Ladeinfrastruktur startet

E-Autos werden immer häufiger gekauft und damit wird auch die E-Mobilität im Mehrparteienhaus immer wichtiger. Viele Wohngebäude sind auf den wachsenden Bedarf an Lademöglichkeiten noch nicht vorbereitet. Um den Ausbau zu erleichtern, hat die Bundesregierung jetzt ein neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus gestartet. Anträge können ab dem 15. April 2026 gestellt werden.

Gefördert werden nicht nur Wallboxen im Mehrfamilienhaus, sondern auch Netzanschlüsse und weitere technische Komponenten, die für den Aufbau von Ladepunkten notwendig sind. Insgesamt stehen dafür bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Gerade in Mehrparteienhäusern ist die Umsetzung oft deutlich komplexer als bei einem Einfamilienhaus. Es geht nicht nur um einzelne Stellplätze, sondern meist auch um technische Planung, Abstimmung und die spätere Erweiterbarkeit.

E-Mobilität im Mehrparteienhaus

Bildquelle: Jesse Donoghoe auf Unsplash

Wer kann die Förderung beantragen?

Das Programm richtet sich an verschiedene Gruppen, die beim Ausbau von Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus investieren möchten. Dazu zählen nicht nur klassische Wohnungseigentümergemeinschaften, sondern auch Vermieter und Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Die Förderung soll also sowohl kleinere Maßnahmen als auch größere Projekte abdecken.

Förderberechtigt sind:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • kleine und mittlere Unternehmen sowie private Eigentümer von vermietetem Wohneigentum
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand

Für viele WEGs ist vor allem eine Neuerung interessant. Der Förderantrag kann bereits gestellt werden, bevor der notwendige Beschluss der Gemeinschaft vorliegt. Wird der Antrag positiv vorbeschieden, kann der Beschluss innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Das dürfte die Umsetzung in der Praxis erleichtern, weil Entscheidungen in Eigentümergemeinschaften häufig Zeit brauchen.

Wie hoch ist die Förderung für die E-Mobilität im Mehrparteienhaus?

Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Technik an den Stellplätzen vorgesehen ist. Es wird also unterschieden, ob nur die Grundinfrastruktur geschaffen wird oder ob bereits eine Wallbox beziehungsweise ein Ladepunkt mit zusätzlichen Funktionen installiert wird.

Pro Stellplatz sind folgende Beträge möglich:

  • bis zu 1.300 Euro ohne installierte Wallbox
  • bis zu 1.500 Euro mit Wallbox
  • bis zu 2.000 Euro bei einem Ladepunkt für bidirektionales Laden

Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf dabei maximal 22 Kilowatt betragen.

Für WEGs, kleinere Eigentümergruppen und Vermieter werden die Anträge direkt nach Eingang bearbeitet. Die Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich. Für Wohnungsbaugesellschaften und größere Immobilienunternehmen läuft die Vergabe in einem wettbewerblichen Verfahren. Hier endet die Frist bereits am 15. Oktober 2026.

Welche Vorgaben gelten für größere Bestände?

Bei größeren Wohnungsbeständen sind zusätzliche Bedingungen zu beachten. Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden. Außerdem müssen mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

Das zeigt, dass die Förderung nicht nur einzelne Ladepunkte unterstützen soll. Ziel ist vielmehr eine technische Grundlage, die sich später weiter ausbauen lässt. Wer die E-Mobilität im Mehrparteienhaus von Anfang an sinnvoll plant, kann spätere Nachrüstungen einfacher und oft auch wirtschaftlicher umsetzen.

E-Mobilität im Mehrparteienhaus

Bildquelle: Marek Studzinski auf Unsplash

Warum das Thema für Eigentümer immer wichtiger wird

Eine gute Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus kann die Attraktivität einer Immobilie erhöhen und ihre Nutzungsmöglichkeiten erweitern. Für Vermieter und Eigentümer kann das ein echter Vorteil sein, wenn es um Wettbewerbsfähigkeit, Werterhalt und langfristige Investitionen geht. Hinzu kommt, dass Ladeinfrastruktur bei Neubauten oder größeren Sanierungen von Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen ab Ende Mai 2026 ohnehin stärker berücksichtigt werden muss.

Auch steuerlich kann sich die Nachrüstung lohnen. Wer eine vermietete Immobilie mit Wallboxen oder Ladesäulen ausstattet, kann die Kosten in vielen Fällen steuerlich geltend machen.

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