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EU-Gebäuderichtlinie 2026

9 Januar
EU-Gebäuderichtlinie 2026

EU-Gebäuderichtlinie 2026: Was Eigentümer jetzt einordnen sollten

Bis Mai 2026 muss Deutschland die neue EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht überführen. Für viele Eigentümer klingt das zunächst nach neuen Pflichten und steigenden Anforderungen. Tatsächlich bringt die Richtlinie Veränderungen mit sich, vor allem bei Neubauten und größeren Gebäuden. Für private Wohnimmobilien bleibt die Lage differenzierter, als es in vielen Überschriften dargestellt wird. Die EU setzt mit der Gebäuderichtlinie 2026 einen Rahmen. Wie streng dieser in Deutschland umgesetzt wird, entscheidet sich erst mit der Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes. Dennoch lassen sich einige Entwicklungen bereits klar absehen.

EU-Gebäuderichtlinie 2026

Bildquelle: Sergej Karpow auf Unsplash

Keine Sanierungspflicht für bestehende Wohnhäuser

Ein Punkt sorgt immer wieder für Verunsicherung: Müssen Wohnhäuser jetzt zwangsweise saniert werden? Die klare Antwort lautet: nein. Für bestehende Wohngebäude gibt es keine EU-weite Pflicht zur Komplettsanierung. Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern stehen nicht vor einer allgemeinen Sanierungswelle.

Die Richtlinie verfolgt vielmehr ein übergeordnetes Ziel. Der durchschnittliche Energieverbrauch des Wohngebäudebestands soll langfristig sinken. Wie Deutschland dieses Ziel erreicht, ist offen. Wahrscheinlicher als Verpflichtungen sind Anreize, Förderprogramme und eine stärkere Lenkung über Standards bei Neubauten und größeren Maßnahmen.

Neubauten werden deutlich anspruchsvoller

Deutlich konkreter sind die Vorgaben für Neubauten. Ab 2030 sollen neue Wohngebäude als sogenannte Nullemissionsgebäude errichtet werden. Das bedeutet: Im Betrieb dürfen keine CO₂-Emissionen aus fossilen Energien mehr entstehen. Für öffentliche Neubauten gilt dieser Standard bereits ab 2028.

In der Praxis heißt das: Wärmepumpen, Photovoltaik und gut gedämmte Gebäudehüllen werden zur Regel. Auch die technische Ausstattung rückt stärker in den Fokus. Neubauten sollen künftig Energieverbrauch und Einspeisung besser steuern können, um Lasten im Stromnetz auszugleichen.

Wer heute plant zu bauen, sollte diese Entwicklung berücksichtigen, auch wenn die konkreten Vorgaben im deutschen Recht noch nicht feststehen.

Unterschiedliche Regeln für Wohn- und Nichtwohngebäude

Im Gebäudebestand unterscheidet die Richtlinie klar zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Während Wohnhäuser keiner festen Sanierungsquote unterliegen, gelten für Nichtwohngebäude strengere Vorgaben.

Hier sollen die energetisch schlechtesten Gebäude schrittweise modernisiert werden. Bis 2030 betrifft das die schlechtesten 16 Prozent, bis 2033 dann die schlechtesten 26 Prozent. Diese Regelung richtet sich vor allem an größere Gewerbeimmobilien, Bürogebäude und Hallen. Klassische Wohnhäuser fallen nicht darunter.

EU-Gebäuderichtlinie 2026

Bildquelle: Max Böhme auf Unsplash

EU-Gebäuderichtlinie 2026: Energieausweise werden wichtiger

Energieausweise spielen künftig eine größere Rolle als bisher. Sie müssen weiterhin bei Verkauf, Vermietung und größeren Sanierungen vorgelegt werden, sollen aber einheitlicher und aussagekräftiger werden. Damit rückt die energetische Qualität einer Immobilie stärker in den Mittelpunkt von Entscheidungen.

Hinzu kommt ein neuer Blick auf den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden. Ab 2028 müssen Neubauten mit mehr als 1.000 Quadratmetern eine CO₂-Lebenszyklusanalyse vorlegen, ab 2030 gilt das für alle Neubauten. Dabei geht es nicht nur um den Energieverbrauch im Betrieb, sondern auch um Emissionen aus Bau, Materialherstellung und Rückbau. Das wird Planung und Materialwahl spürbar beeinflussen.

Solarpflicht wird schrittweise ausgeweitet

Auch die Solarpflicht ist Teil der EU-Gebäuderichtlinie. Öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude sollen bis 2030 schrittweise mit Photovoltaik ausgestattet werden. Für neue Wohngebäude greift die Pflicht spätestens ab 2029.

Wichtig ist dabei die Einschränkung: Die Pflicht gilt nur, wenn die Installation technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Faktoren wie Statik, Dachausrichtung oder starke Verschattung spielen weiterhin eine Rolle. Für Bestandsgebäude gibt es keine pauschale Solarpflicht. Sie kann jedoch relevant werden, wenn ohnehin eine größere Dachsanierung ansteht und das jeweilige Landesrecht entsprechende Vorgaben macht.

Renovierungspass als Orientierungshilfe

Ab Ende 2025 soll zusätzlich ein Renovierungspass eingeführt werden. Er ähnelt dem bekannten Sanierungsfahrplan und zeigt auf, wie ein Gebäude Schritt für Schritt energetisch verbessert werden kann. Verpflichtend ist er nicht. Dennoch ist davon auszugehen, dass er künftig eine wichtige Rolle bei Förderungen und Finanzierungen spielen wird.

Für Eigentümer, die Modernisierungen planen, kann er helfen, Maßnahmen sinnvoll zu ordnen und langfristig zu denken, statt punktuell zu reagieren.

Die EU-Gebäuderichtlinie bringt mehr Transparenz und höhere Anforderungen, vor allem im Neubau und bei gewerblichen Immobilien. Für private Eigentümer bedeutet sie keinen radikalen Einschnitt, aber eine klare Richtung.

Energieausweise, Solaranforderungen bei neuen Gebäuden und die stärkere Bedeutung von Sanierungsfahrplänen werden den Immobilienmarkt spürbar prägen.

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