Heizungsförderung 2024 – Förderungs-News

26 Februar
Heizungsförderung 2024 – Förderungs-News

In diesem Jahr sollte die Heizungsförderung 2024 beginnen. Doch für vielen Immobilienbesitzer sind diese Themen immer noch unklar, wie aus mehreren Medienberichten hervorgeht. Was ist nun also Sache? Und wie sieht die Heizungsförderung 2024 aus? Bereits Ende letzten Jahres hatte die Bundesregierung das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) beschlossen. Die damit verbundenen Förderrichtlinien ließen sehr lange auf sich warten. Was jetzt der aktuelle Stand ist, möchten wir Ihnen mitteilen.

Neues Heizungsgestz 2024

Heizungsförderung 2024 – Förderanträge ab Ende Februar 2024

Wer die Heizungsförderung 2024 in Anspruch nehmen möchte, weil er ein Eigenheim besitzt, kann die Anträge dazu Ende Februar stellen. Das geht aus einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, in dem noch einmal bestätigt wird, dass die Heizungsförderung ab Januar 2024 gültig sei.

Wer also vom Heizungstausch Gebrauch gemacht hat und diesen beantragte, kann indessen auch endlich die Förderungen dafür erhalten, nachdem diesem zugestimmt wurde. Lange mussten Immobilienbesitzer auf die Genehmigung des Fördergeldes warten.

Gebäudeenergiegesetz 2024 – was bringt dieses neue Gesetz

Wer als Leserin oder Leser jetzt überhaupt keine Ahnung hat, wovon wir hier sprechen, dem wollen wir noch die wichtigsten Hintergrund-Informationen geben. Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 wurde im September 2023 beschlossen und sollte am 01. Januar 2024 in Kraft treten. Das tat es auch. Jedoch gab es beim Thema Förderrichtlinien einige Verwirrungen. Deswegen können Immobilienbesitzer auch erst ab Februar 2024 die Anträge dazu stellen.

Doch was beinhaltete das neue Gebäudeenergiegesetz? Die wichtigsten Neuerungen sind wohl ein Geschwindigkeits-Bonus und ein Einkommens-Bonus. Der eigentlich angedachte Bonus für den Austausch besonders alter Heizungen wurde jedoch vom Bund nicht bewilligt. Durch die Einführung des Gesetzes soll mehr Klimaschutz ermöglicht werden, indem die Wärmewende im Gebäudebereich beschleunigt wird. Heißt für Haus- und Immobilienbesitzer, dass man sich von alten Heizungsanlagen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, verabschieden muss.

Wärmepumpe

Förderanträge bei der KfW-Bank einreichen

Für einige Bürgerinnen und Bürger ist das neue Gesetz mittlerweile bekannt. Wirkliche Neuheiten lassen sich im Antrag zur Förderung finden. Denn diese können nun im Februar gestellt werden. Die KfW-Bank gibt dazu genauere Aussagen. Ab dem 27.Februar 2024 sind antragsberechtigt: Eigentümerinnen und Eigentümer, die ein Einfamilienhaus selbst bewohnen und nicht vermieten. Heißt demnach, wenn Sie ein Eigenheim besitzen und es nicht vermieten, können Sie über die KfW den ersten Antrag stellen.

Wie geht es für alle anderen Immobilienbesitzer weiter:

  • Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt (mehr als eine Wohneinheit) kann ab Mai 2024 seine Anträge stellen.
  • Wohneigentumsgemeinschaften haben ebenso ab Mai 2024 die Möglichkeit bei der KfW-Bank ihre Anträge zu stellen.
  • Wer sein Einfamilienhaus vermietet, kann erst im August 2024 seine Förderung beantragen.
  • Ebenso geht es Besitzerinnen und Besitzern von selbstbewohnten und vermietete Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Die KfW-Bank bietet mehrere Möglichkeiten, darunter einen Zuschussantrag oder einen Ergänzungskredit. Den Kredit kann man jedoch nur erhalten, wenn der Zuschussantrag bereits genehmigt wurde. Besonders wichtig für Immobilienbesitzer ist, dass der Antrag auf Fördermittel nur so lange gestellt werden kann, wie die Summe nicht ausgeschöpft ist. Also lieber früher als später daran denken. Gefördert werden auch nicht alle Heizungsanlagen, sondern Wärmepumpen, Biomasseheizungen, solarthermische Anlagen, Wärmenetzanschluss und einige andere Modelle.

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