Heizungsgesetz 2024: Das müssen Immobilienbesitzer wissen

26 Februar
Heizungsgesetz 2024: Das müssen Immobilienbesitzer wissen

Das neue Heizungsgesetz 2024 wird für Immobilieninhaberinnen und Inhaber eine Herausforderung werden. Der Bundestag hat das ohnehin schon umstrittene Heizungsgesetz verabschiedet. Schon im Vorfeld gab es auch aus den Experten-Reihen herbe Kritik an der Umsetzung. Unter anderem forderten die Länder, den Start von 2024 auf 2027zu verschieben. Doch dieser Wunsch wurde nicht berücksichtigt, weshalb sich viele Hausbesitzerinnen und Besitzer anpassen müssen.

Heizungsgesetz 2024: was besagt das neue Gesetz?

Wer ein Eigenheim besitzt oder eine Immobilie zur Vermietung anbietet, der muss sich in den kommenden Tagen mit dem Heizungsgesetz 2024befassen. Dieses wurde vom Bundestag abgesegnet und stellt Immobilienbesitzerinnen und Besitzer nun vor eine wahrliche Herausforderung. Denn das Gesetz sieht vor, das Öl- und Gasheizungen in Zukunft nicht mehr verbaut werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher befürchten nun, dass ihnen schwere und kostenintensive Umbauten bevorstehen. Hier können wir erst einmal Entwarnung geben. Denn aktuell eingebraute Heizungen müssen natürlich jetzt nicht ausgebaut und erneuert werden. Viel mehr spricht das Heizungsgesetz 2024 davon, dass defekte Heizungen direkt mit den vorgeschriebenen Neuerungen ersetzt werden.  Intakte Heizungsanlagen blieben also von der Neuerung erst einmal verschont.

Zusammengefasst heißt das: Der Bundestag hatdas kontroverse Heizungsgesetz verabschiedet, das ab 2024 den Einsatz reiner Öl- oder Gasheizungen verbieten wird. Die hitzigen Debatten im Vorfeld, in denen einige Länder eine Verschiebung des Gesetzesbeginns auf 2027 forderten, fanden ein Ende. Das Verbot bedeutet jedoch nicht, dass bestehende intakte Heizungen ausgebaut werden müssen. Stattdessen setzt die neue Regelung auf die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

Welche Heizungen sind noch erlaubt?

Was erwartet Besitzerinnen und Besitzer der Immobilien nun nach dem neusten Gesetzesentwurf? Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes sieh vor, dass bei Neuerrichteten Gebäuden sicherzustellen ist, dass etwa 67 % der Wärme aus erneuerbaren Energien zu erwirtschaften sind. Bei bereits bestehenden Gebäuden sieht es wiederum anders aus. In diesem Fall müssen erst genaue Pläne vorgelegt werden.

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen ab 2024 neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe ermöglicht den Eigentümerinnen und Eigentümern mehrere Alternativen zur herkömmlichen Gasheizung. Wärmepumpen, Erdgasheizungen und Pellets gelten als zulässige Optionen, die den Vorschriften entsprechen.

Die Entscheidung, reine Öl- oder Gasheizungen zu verbieten, zielt darauf ab, den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizungssysteme zu fördern. Die Wärmepumpe, die Umgebungswärme nutzt, gilt dabei als besonders effiziente Alternative. Erdgasheizungen und Pellets bieten ebenfalls nachhaltige Optionen für Immobilieneigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Heizsysteme modernisieren wollen.

Trotz der verabschiedeten Regelungen betonen Experten, dass das Gesetz einen Anreiz für eine umweltfreundliche Energienutzung schafft, aber auch Spielraum für individuelle Entscheidungen lässt. Die Diskussion um den Umstieg auf alternative Heizungssysteme dürfte auch nach der Verabschiedung des Gesetzes weitergehen.

Welche Regelungen müssen nun beachtet werden?

Für diejenigen, die nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen und bevor die neuen GEG-Regeln in Kraft treten, gibt es bestimmte Auflagen. Ab dem Jahr 2029 müssen diese Heizungen mit ungefähr 15 Prozent mit klimaneutralem Gas, beispielsweise aus Biomasse oder Wasserstoff, betrieben werden. Dieser Pflichtanteil steigt bis 2035 auf 30 Prozent und bis 2040 auf 60 Prozent. Wenn die GEG-Regeln bereits gelten, ist der Einbau einer Gasheizung weiterhin erlaubt, jedoch nur wen die Voraussetzungen besteht, die Heizung auf Wasserstoff umzustellen

Zusätzlich zu diesen Regelungen können Gas- oder Ölheizungen auch in Form von Hybridheizungen installiert werden. Dabei arbeiten sie in Kombination mit anderen erneuerbaren Heizungssystemen, wie beispielsweise einer Wärmepumpe. Diese Hybridlösungen ermöglichen eine flexible Anpassung an den Wärmebedarf, wobei der fossil betriebene Wärmeerzeuger nur an besonders kalten Tagen eingesetzt wird, um die Wärmeversorgung sicherzustellen.

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