Vor zwei Jahren, am 8. September 2023, hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen – vielen besser bekannt als Heizungsgesetz. Seit Januar 2024 ist es offiziell in Kraft, doch anstatt für Ruhe und Planungssicherheit zu sorgen, hat es neue Diskussionen ausgelöst. Für Sie als Eigentümer oder Käufer einer Immobilie ist die Situation alles andere als einfach. Viele Menschen fragen sich, ob es jetzt schon sinnvoll ist, in eine neue Heizung zu investieren, oder ob man besser noch abwartet. Genau hier liegt das Dilemma: Wer zu lange wartet, riskiert steigende Kosten und verpasste Förderungen, wer zu früh entscheidet, läuft Gefahr, auf eine Technik zu setzen, die politisch wieder verworfen wird. Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat bereits angekündigt, das Gesetz zu überarbeiten und es durch eine einfachere, flexiblere und technologieoffenere Lösung zu ersetzen. Doch bis klar ist, wie dieses neue Regelwerk aussehen wird, bleibt Unsicherheit im Markt.
Das Ziel des Heizungsgesetzes
Das Heizungsgesetz sollte ein zentrales Instrument für die Wärmewende werden. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein – ein ambitionierter Plan, bei dem die Wärmeversorgung der Gebäude eine entscheidende Rolle spielt. Der Gebäudesektor ist für etwa ein Drittel der deutschen CO₂-Emissionen verantwortlich, und ein Großteil dieser Emissionen entsteht durch den Betrieb alter Öl- und Gasheizungen. Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass jede neue Heizung künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Damit sollte ein klarer Impuls gesetzt werden: weg von fossilen Energieträgern, hin zu Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse und Fernwärme.
Für Neubauten ist die Regelung bereits bindend, sodass Bauherren von Anfang an klimafreundlich planen müssen. Für Bestandsgebäude allerdings hängt die Umsetzung an der kommunalen Wärmeplanung. Erst wenn Städte und Gemeinden ihr Konzept vorlegen, greift für Sie als Eigentümer die Pflicht, Ihre Heizung klimafreundlich zu modernisieren. In großen Städten soll das ab Mitte 2026 passieren, kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit. Das bedeutet: Solange Ihre Heizung noch funktioniert, können Sie abwarten – doch die Frage bleibt, wie viel Zeit Sie wirklich haben, bevor Handlungsdruck entsteht.
Die größte Kritik am Heizungsgesetz richtet sich weniger gegen das Ziel, sondern gegen die konkrete Ausgestaltung. Viele Experten bemängeln, dass das Gesetz zu kompliziert ist und Eigentümern kaum Spielraum lässt. Besonders Paragraf 71 sorgt für Ärger, weil er sehr detaillierte technische Anforderungen festschreibt. In der Praxis führt das dazu, dass Wärmepumpen als Standardlösung erscheinen, während andere Technologien wie Biomasse oder Hybridanlagen eher in den Hintergrund gedrängt werden. Kritiker sprechen deshalb von einem „Zwang zur Wärmepumpe“, was bei vielen Hausbesitzern den Eindruck verstärkt, dass ihnen eine einzige Lösung aufgezwungen wird.
Doch jede Immobilie ist anders. Ob eine Wärmepumpe bei Ihnen sinnvoll ist, hängt stark von Faktoren wie Baujahr, Dämmung, Heizkörpern und Platz für einen Pufferspeicher ab. Was in einem Neubau problemlos funktioniert, kann im Altbau schnell ineffizient oder extrem teuer werden. Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Sie stehen vor einer komplexen Abwägung, die sich durch starre Vorgaben eher erschwert als erleichtert. Genau diese Unsicherheit ist der Grund, warum viele Menschen ihre Investitionen aufschieben und hoffen, dass die Politik bald für Klarheit sorgt.
Das Heizungsgesetz sollte eigentlich Planungssicherheit schaffen und die Wärmewende beschleunigen. Tatsächlich hat es in vielen Fällen das Gegenteil bewirkt. Heizungsbauer berichten seit Monaten von stornierten Aufträgen, und viele Kunden halten ihr Geld zurück. Laut Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) betrifft jede zweite Stornierung mittlerweile eine Heizungsmodernisierung. Auch für Sie als Eigentümer bedeutet das: Wenn Sie eigentlich modernisieren wollten, stehen Sie vielleicht vor der Entscheidung, ob Sie Ihre Pläne auf Eis legen oder ein Risiko eingehen.
Gleichzeitig zeigt die Praxis: Nicht immer ist ein sofortiger Komplettumstieg nötig. Gerade im Gebäudebestand sind Zwischenlösungen oft sinnvoller. Eine vorhandene Gasheizung kann beispielsweise durch eine Solaranlage ergänzt werden, um die Warmwasserbereitung klimafreundlicher zu gestalten. Auch Hybridlösungen, die verschiedene Technologien kombinieren, können ein gangbarer Weg sein, bis klar ist, wohin die Reise politisch geht. Doch das Heizungsgesetz gibt diesen flexiblen Wegen bisher kaum Raum, was das Vertrauen der Eigentümer zusätzlich schwächt.
Zwei Jahre nach seinem Beschluss sorgt das Heizungsgesetz mehr für Unsicherheit als für Orientierung. Für Sie als Eigentümer heißt das: Sie bewegen sich zwischen der Pflicht, langfristig auf erneuerbare Energien umzusteigen, und dem Bedürfnis nach klaren, verlässlichen Regeln. Die Ziele des Gesetzes sind wichtig – weniger CO₂, mehr Klimaschutz, geringere Abhängigkeit von fossilen Energien. Doch die Umsetzung ist kompliziert und für viele Häuser nicht ohne Weiteres machbar.
Anstatt voreilig zu investieren oder alles auf die lange Bank zu schieben, lohnt es sich, jetzt informiert zu bleiben. Prüfen Sie, welche Optionen für Ihr Gebäude realistisch sind, und beobachten Sie die politischen Entwicklungen genau. Kleine Schritte wie die Ergänzung Ihrer bestehenden Heizung mit Solarthermie oder eine erste Photovoltaikanlage können schon heute Sinn machen und Sie unabhängiger machen.
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