Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse vorgelegt. Ziel ist eine Fortführung der bestehenden Regelung bis zum 31. Dezember 2029. Der Entwurf wird aktuell innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Der Kabinettsbeschluss liegt vor, die abschließende Beratung im Bundestag steht noch aus.
Was ist die Mietpreisbremse? Die Mietpreisbremse ist in Deutschland eine gesetzliche Regelung, welche die Miethöhe bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen begrenzt. Diese spezielle Regelung wurde eingeführt, um den rasanten Anstieg der Mieten in stark nachgefragten Städten und Regionen zu dämpfen.
Die Mietpreisbremse ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern in stark nachgefragten Wohngebieten. Sie begrenzt die Höhe der Miete bei Neuvermietungen. Ohne eine Verlängerung würde die Regelung zum Jahresende 2025 auslaufen. Dadurch könnten Mieten in diesen Ballungsräumen stark ansteigen.
Bereits im Februar 2025 hatte der Bundesrat mit der Unterstützung des Bundeskabinettes einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung beschlossen. Aktuell befasst sich der Bundestag abschließend mit dem Entwurf.
Die Mietpreisbremse wirkt sich auf Immobilienbesitzer vor allem bei der Neuvermietung von Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten aus. In diesen Gebieten ist es nicht mehr möglich, die Miethöhe frei festzulegen. Stattdessen gilt eine klare Obergrenze: Die Miete darf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Eigentümer bedeutet das geringere Spielräume bei der Mietpreisgestaltung, was sich direkt auf die Einnahmen und die langfristige Rendite auswirken kann. Besonders betroffen sind Vermieter von Bestandswohnungen, die nicht oder nur teilweise modernisiert wurden. In solchen Fällen kann die Mietpreisbremse verhindern, dass Mieten an das tatsächliche Marktniveau angepasst werden.
Hinzu kommt ein höherer organisatorischer Aufwand. Vermieter müssen bei Neuvermietung belegen, ob und warum eine höhere Miete gerechtfertigt ist – etwa durch umfassende Modernisierungen oder eine bereits höhere Vormiete. Fehler bei der Umsetzung oder fehlende Nachweise können rechtliche Konsequenzen haben. Mieter haben das Recht, zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückzufordern, wenn die Regel verletzt wurde. Auch Bußgelder sind möglich.
Die Mietpreisbremse soll weiterhin in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Diese Gebiete werden von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt. Die zulässige Miete bei Neuvermietung darf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der bisherige Stichtag für Neubauten wird geändert. Künftig sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet werden, von der Mietpreisbremse ausgenommen. Zuvor galt der 1. Oktober 2014. Neu ist eine verschärfte Begründungspflicht für Landesregierungen. Wenn sie erneut ein Gebiet als angespannt ausweisen wollen, müssen sie darlegen, welche Maßnahmen bereits getroffen wurden und warum die Einstufung weiterhin notwendig ist.
Mieterverbände begrüßen die geplante Verlängerung ausdrücklich. Sie sehen die Mietpreisbremse als wichtiges Mittel gegen stark steigende Mieten. Nach aktuellen Schätzungen lebt etwa ein Drittel der Bevölkerung in Gebieten, in denen die Regelung gilt. Ohne die Fortführung befürchten Experten einen Anstieg der Mietpreise in diesen Regionen.
Für Vermieter bedeutet die Verlängerung, dass sie weiterhin an die bestehenden Vorgaben gebunden sind, sofern ihre Wohnungen in betroffenen Gebieten liegen. Neu ist der zusätzliche Begründungsaufwand auf Landesebene sowie die angekündigten Verschärfungen bei Verstößen. Künftig sollen Bußgelder stärker eingesetzt werden, um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen.
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