Das Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau in Baden-Württemberg erfreut sich großer Beliebtheit. Die Nachfrage ist so groß, dass die verfügbaren Mittel von 580 Millionen Euro bereits vollständig ausgeschöpft sind. Dies gab das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen am 24. Juni 2024 bekannt. Für Hauskäufer und Investoren im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung und Veränderung. Es dürfen zwar weiterhin neue Anträge gestellt werden, jedoch werden diese frühestens 2025 wieder bewilligt.
Die bereitgestellten 580 Millionen Euro sind durch die eingegangenen Anträge bereits komplett verplant, sodass neue Anträge nicht bewilligt werden können. Sollte die Bewilligung aller bisherigen Anträge erfolgen, wären die Mittel für das Jahr 2024 vollständig aufgebraucht. Dies ist kein neues Phänomen. Bereits in den vergangenen Jahren kam es zu ähnlichen Situationen. So waren die Mittel im Jahr 2022 bereits im August und im Jahr 2023 schon im Mai erschöpft. Für den sozialen Wohnungsbau und damit auch Immobilieninvestoren ein Problem.
Das Programm umfasst verschiedene Förderlinien. Diese umfassen die soziale Förderung von Mietwohnungen und auch die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum abdecken. Interessenten können weiterhin Anträge bei der L-Bank stellen, die das Programm für das Land umsetzt. Allerdings wird die Bearbeitung und Bewilligung dieser Anträge voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2025 erfolgen. Somit wäre also das restliche halbe Jahr 2024 keine Bewilligung mehr möglich.
Bauministerin Nicole Razavi (CDU) betonte, dass die 580 Millionen Euro, einen neuen Höchststand darstellen. Der bisherige Rekord lag bei rund 562 Millionen Euro im Jahr 1993. Die Landesregierung aus Grünen und CDU hatte das Förderprogramm 2022 deutlich ausgeweitet. Ziel war es den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Das hat eindeutig funktioniert. Jedoch stehen Investoren nun sechs Monate ohne eine Förderung da, wenn sie aktuelle einen neuen Antrag stellen. Damit sollte der Wohnungsbau einen Dämpfer erhalten.
Das neue Wohnraumförderprogramm, das am 1. Juni 2022 in Kraft trat, wurde attraktiver gestaltet, um das Angebot an sozial gebundenem Wohnraum zu erhöhen. So wurde der Festbetrag der berücksichtigungsfähigen Baukosten pro Quadratmeter von 3.500 auf 4.000 Euro angehoben. Zudem wurde mehr Geld in Aussicht gestellt, wenn für bereits bestehende Mietwohnungen eine neue Sozialbindung begründet wird. Die Dauer der Sozialbindung wurde auf bis zu 40 Jahre erhöht.
Vertreter der Bauwirtschaft und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg fordern aufgrund der erhöhten Nachfrage eine Aufstockung der Fördermittel. Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft im Land, kritisierte die Unterfinanzierung des Bereichs und betonte die langen Wartezeiten für Antragsteller. Der erneute Stopp der Bewilligungen sende in Zeiten von Wohnungsknappheit und hohen Mieten das falsche Signal.
Auch der DGB fordert mehr Fördergelder. Die stellvertretende Landeschefin Maren Diebel-Ebers äußerte sich zu diesem Thema. Sie sagt, dass bauwillige Investoren und Familien mit wenigem Einkommen erneut ein Jahr warten müssen. Viele von ihnen würden ihre Pläne aufgeben, was die Wohnungsnot weiter verschärfen könnte.
Das Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau in Baden-Württemberg zeigt eindrucksvoll, wie groß der Bedarf an sozial gebundenem Wohnraum ist. Die Landesregierung hat in den letzten Jahren erhebliche Mittel bereitgestellt und das Programm attraktiver gestaltet. Doch die Nachfrage übersteigt weiterhin das Angebot.
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