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Photovoltaik auf Gewerbeimmobilien

5 September
Photovoltaik auf Gewerbeimmobilien

Photovoltaik auf Gewerbeimmobilien – Rendite vom Dach richtig nutzen

Photovoltaik auf Gewerbeimmobilien hat sich in den letzten Jahren von einem Nischenthema zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für Eigentümer und Investoren entwickelt. Ende 2024 waren in Deutschland rund 29 Gigawattpeak Photovoltaik auf Gewerbedächern installiert. Das entsprach knapp ein Drittel der gesamten PV-Leistung. Die Zahlen zeigen deutlich, Gewerbedächer sind längst nicht mehr ungenutztes Potenzial, sondern ein bedeutender Teil der Energiewende.

Für Eigentümer und Projektentwickler sind die Vorteile offensichtlich. Eine Photovoltaikanlage auf dem Gewerbedach senkt langfristig die Betriebskosten, stabilisiert die Energieversorgung und verbessert die ESG-Bilanz. Zeitgleich steigert eine solche Sanierung den Wert der Immobilie. Gesetzliche Vorgaben erhöhen zusätzlich den Druck auf Unternehmen. Photovoltaik auf Gewerbeimmobilien ist nicht länger freiwillig, denn sie ist vielerorts Pflicht.

Photovoltaik auf Gewerbeimmobilien

Von der Kür zur Pflicht: Landesgesetze im Überblick

Die politische Richtung ist eindeutig, Photovoltaik auf Gewerbedächern wird vom Nice-to-have zur Pflicht. Fast alle Bundesländer haben Gesetze beschlossen, die Neubauten oder Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden mit Solaranlagen ausstatten müssen.

  • In Bremen tritt die Pflicht im Juli 2025 in Kraft.
  • In Nordrhein-Westfalen gilt sie ab Januar 2026 bei Sanierungen.
  • Hessen beschränkt sie bislang auf landeseigene Gebäude.
  • In Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es bisher keine landesweiten Regelungen – hier können jedoch einzelne Kommunen eigene Solarpflichten einführen.

Für Sie als Unternehmen bedeutete das konkret, dass Sie vor Projektstart die Vorgaben prüfen müssen. Denn selbst wenn das Land noch keine Pflicht verankert hat, können Städte und Gemeinden eigene Vorgaben durchsetzen.

Neubau und Bestand – unterschiedliche Anforderungen

Die Planung einer Photovoltaikanlage auf dem Gewerbedach hängt stark davon ab, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt.

Im Neubau ist die Integration vergleichsweise einfach. Tragwerke, Leitungsführungen und Netzanschlüsse können von Beginn an so geplant werden, dass die PV-Anlage optimal eingebunden ist. Die Statik lässt sich anpassen, und die Dachform wird auf eine maximale Nutzung der Dachfläche ausgelegt. Für Sie bedeutet das Planungssicherheit und geringere Anpassungskosten.

Handelt es sich um ein Bestandsgebäude sieht die Situation anders aus. Viele Dächer sind nicht für zusätzliche Lasten ausgelegt. Module, Gestelle und Wartungswege können schnell 40 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen. Daher ist eine detaillierte statische Prüfung Pflicht.

Ergibt diese, dass Ihr Gebäude ausreichende Reserven besitzt, lassen sich ballastierte Systeme einsetzen. Diese lassen sich schnell montieren, ohne bohren zu müssen und mit geringem Risiko für die Dachhaut. Sind die Reserven nicht vorhanden, kommen verschraubte Leichtgestelle zum Einsatz.

Tipp: Klären Sie frühzeitig mit dem Netzbetreiber, ob Ihr Standort genug Kapazität hat. Oft vermeiden Batteriespeicher oder Einspeisemanagement teure Verzögerungen und steigern zusätzlich den Eigenverbrauch.

Photovoltaik auf Gewerbeimmobilien

Photovoltaik auf Gewerbeimmobilien: Welche Strategie passt?

Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage auf Gewerbeimmobilien hängt nicht nur von der Dachfläche oder den Installationskosten ab. Entscheidend ist, wie der erzeugte Strom genutzt wird und welches Geschäftsmodell dahintersteht.

  • Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung: Besonders lukrativ für Immobilien mit hohem Strombedarf (Produktionshallen, Bürokomplexe mit Ladepunkten oder Standorte mit Wärmepumpen).
  • Volleinspeisung: Geeignet für Gebäude mit großen Dachflächen und wenig Eigenverbrauch (Lager- oder Logistikhallen). Ab 100 kWp Stromproduktion gilt die Direktvermarktung mit zusätzlicher Marktprämie.
  • Contracting: Planung, Finanzierung und Betrieb übernimmt ein externer Dienstleister. Der Eigentümer zahlt nur für den verbrauchten Strom, ohne ein Investitionsrisiko.
  • Dachverpachtung: Der Eigentümer stellt die Dachfläche zur Verfügung und erhält eine feste Pacht. Ein Modell, das stabile Einnahmen bringt, ohne Kapital zu binden.
  • Mieterstrom: In Business-Parks oder Einkaufszentren können Mieter direkt mit Solarstrom versorgt werden. Diese Variante ist günstig und attraktiv für die Standortbindung.
  • Power Purchase Agreements (PPA): Langfristige Stromlieferverträge mit festen Preisen, unabhängig von EEG-Vergütungen. Besonders interessant für Großanlagen ab 100 kWp.

Welches Modell für Sie sinnvoll ist, hängt von Verbrauchsprofil, Risikobereitschaft und Kapital ab. Haben Sie dazu Fragen, dann sollten Sie sich frühzeitig einen Berater suchen.

Tipp für die Förderung:  Die Förderlandschaft für Solarstrom auf Gewerbeimmobilien ist vielfältig. Zentral ist das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Es bietet Kredite bis zu 50 Millionen Euro, oft zu Zinssätzen deutlich unter Marktniveau. Daneben gibt es Landesprogramme wie „Solarplus“ in Berlin oder kommunale Zuschüsse für Speicher und Machbarkeitsstudien.

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