Wenn Sie Ihr Haus modernisieren möchten oder dabei sind, eine Bestandsimmobilie zu kaufen, lohnt es sich, genauer hinzusehen. Eine Sanierung bringt nicht nur energetische Vorteile, sondern kann sich auch steuerlich auszahlen. Viele Eigentümer können die Sanierung von der Steuer absetzen und dadurch ihre Steuerlast spürbar senken. Neben Zuschüssen von KfW und BAFA bietet auch das Einkommensteuergesetz attraktive Möglichkeiten, wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen.

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Mit der Regelung nach § 35c EStG unterstützt der Staat energetische Sanierungen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden. Absetzbar sind alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz Ihres Hauses verbessern. Dazu zählen neue Fenster, eine moderne Dämmung oder eine effiziente Heizungsanlage. Auch Beratung, Planung und fachgerechter Einbau sind förderfähig.
Laut dem Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ können Sie bis zu 20 Prozent Ihrer Sanierungskosten über drei Jahre verteilt steuerlich geltend machen. Im ersten und zweiten Jahr erkennt das Finanzamt jeweils sieben Prozent an, im dritten Jahr sechs Prozent. Insgesamt werden 200.000 Euro an Ausgaben berücksichtigt, was einem Steuerbonus von bis zu 40.000 Euro entspricht.
Wenn Sie Ihre Sanierung von der Steuer absetzen möchten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ihr Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt und selbst bewohnt sein. Außerdem dürfen die Arbeiten nur von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden. Nach Abschluss der Arbeiten stellt das Unternehmen eine Bescheinigung aus, die Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Beachten Sie, dass Sie sich vor Beginn der Sanierung entscheiden müssen, welche Förderung Sie nutzen möchten. Entweder beantragen Sie Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder Sie nutzen die Steuerermäßigung. Eine Kombination beider Varianten ist nicht möglich.

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Welche Förderung besser passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie eine hohe Einkommensteuer zahlen, ist der Steuerbonus meist vorteilhafter. Verdienen Sie weniger, profitieren Sie häufig stärker von direkten Zuschüssen über KfW oder BAFA. Sprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Steuerberater, um die optimale Lösung zu finden.
Ein großer Vorteil der steuerlichen Förderung ist, dass sie auch nachträglich genutzt werden kann. Sollten Sie keine Zuschüsse beantragt haben, können Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben und sich einen Teil der Ausgaben später zurückholen.
Ab 2025 gelten neue Regeln, die die steuerliche Förderung stärker an die BEG anpassen. Dazu gehören strengere Anforderungen an Wärmepumpen und Biomasseheizungen sowie neue Vorgaben für Heizungsoptimierungen und digitale Verbrauchssteuerung. Auch der sommerliche Wärmeschutz wurde in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen aufgenommen. Diese Änderungen gelten für alle energetischen Sanierungen, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
Wenn Sie Ihre Sanierung von der Steuer absetzen möchten, benötigen Sie eine aktuelle Fachunternehmer-Bescheinigung. Diese Formulare wurden überarbeitet und beinhalten nun auch sogenannte Umfeldmaßnahmen. Dazu zählen vorbereitende Arbeiten und Materialkosten, die direkt mit der Sanierung zusammenhängen.
Sollten Sie Materialien selbst kaufen und vom Fachbetrieb einbauen lassen, können Sie auch diese Kosten geltend machen. Wichtig ist, dass der Fachbetrieb die Verwendung der Materialien bestätigt.
Eine energetische Sanierung lohnt sich langfristig doppelt. Sie senken nicht nur Ihre Energiekosten, sondern können auch einen erheblichen Teil der Ausgaben steuerlich geltend machen. Informieren Sie sich frühzeitig über die passenden Fördermöglichkeiten. Ob Steuerbonus oder Zuschuss – wer rechtzeitig plant, profitiert dauerhaft von niedrigeren Energiekosten und einer spürbaren Entlastung bei der Steuer.
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