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Sanierungspflicht

10 Dezember
Sanierungspflicht

Energetische Sanierungspflicht: Was Sie als Hauskäufer beachten sollten

Die energetische Sanierungspflicht rückt für viele zukünftige Immobilienbesitzer stärker in den Fokus. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, welche Maßnahmen verpflichtend sind und bis wann sie umgesetzt werden müssen. Wer sich früh mit der eigenen Sanierungspflicht auseinandersetzt, vermeidet nicht nur Bußgelder. Er nutzt auch Chancen, die Energieeffizienz des Hauses zu verbessern und den Wert der Immobilie zu steigern. Für Käufer und Verkäufer ist ein klarer Überblick über die aktuelle Sanierungspflicht entscheidend.

Sanierungspflicht bei Bestandsimmobilien

Bildquelle: Flow Clark auf Unsplash

Energetische Sanierungspflicht: Was ist ab 2026 Pflicht

Die Sanierungspflicht umfasst mehrere Bauteile und technische Anlagen. Besonders betroffen sind Heizungsanlagen, die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke und die Dämmung sichtbarer Leitungen in unbeheizten Räumen. Das Gesetz nennt verbindliche Standards, die Eigentümer im Rahmen ihrer Sanierungspflicht erfüllen müssen.

  • Heizungsanlagen: Heizkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden. Diese Vorgabe gehört zu den häufigsten Punkten, bei denen die Sanierungspflicht greift. Ausgenommen sind moderne Brennwert und Niedertemperaturkessel. Wer seit 2002 durchgehend im eigenen Einfamilienhaus lebt, ist von dieser Sanierungspflicht befreit. Beim Eigentümerwechsel beginnt die zweijährige Frist für den Austausch.
  • Oberste Geschossdecke oder Dach: Fehlt die Wärmedämmung, besteht eine klare Sanierungspflicht. Die Dämmung ist verpflichtend, wenn die Geschossdecke begehbar ist und nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt. Wichtig ist der U Wert, der laut Gesetz bei höchstens 0,24 liegen darf. Was ist der U Wert? Der U Wert beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Gemeint sind Flächen wie Dach, Wand, Fenster oder eine Geschossdecke. Je niedriger der U Wert, desto besser hält das Bauteil die Wärme im Gebäude.
  • Rohrleitungen: Auch die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen gehört zur Sanierungspflicht. In unbeheizten Räumen müssen sie so gedämmt sein, dass Energieverluste gering bleiben.
Sanierungspflicht bei Bestandsimmobilien

Bildquelle: Raze Solar auf Unsplash

Unterschiede je nach Eigentumsform

Die Sanierungspflicht gilt für alle Gebäudearten, wirkt sich aber unterschiedlich aus. Der Umfang hängt davon ab, ob jemand ein Eigenheim, eine Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus besitzt. Wer seine Situation richtig einordnet, versteht besser, welche Aufgaben unmittelbar anstehen und welche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen.

  • Einfamilienhäuser: Hier trägt der Eigentümer die volle Verantwortung für die Sanierungspflicht. Beim Verkauf gehen alle Pflichten automatisch auf den neuen Eigentümer über.
  • Eigentumswohnungen: Die Sanierungspflicht betrifft vor allem das Gemeinschaftseigentum. Die Heizungsanlage zählt meist dazu und muss gemeinschaftlich modernisiert werden. Bauteile innerhalb der eigenen Wohnung müssen die jeweiligen Eigentümer selbst im Rahmen ihrer Sanierungspflicht erfüllen.
  • Mehrfamilienhäuser: Hier gilt die Sanierungspflicht für das gesamte Gebäude. Ein Teil der Kosten lässt sich auf die Mieter umlegen.

Energetische Sanierungspflicht: Fristen und Ausnahmen

Die Sanierungspflicht muss meist innerhalb von zwei Jahren nach einem Eigentümerwechsel erfüllt werden. Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Immobilien, wenn die Maßnahmen das Erscheinungsbild gefährden. Auch wirtschaftlich unverhältnismäßige Maßnahmen können von der Sanierungspflicht befreien. Kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern und saisonal genutzte Häuser sind grundsätzlich ausgenommen.

Welche Kosten sind bei der Sanierungspflicht realistisch

Energieeffizienz wirkt auf viele Eigentümer zunächst wie ein großes Projekt. Ein genauer Blick auf die Kosten macht deutlich, was die Erfüllung der eigenen Sanierungspflicht finanziell bedeutet. Investitionen hängen vom Zustand des Gebäudes und der gewählten Technik ab. Wer die Kosten kennt, kann Förderungen gezielt nutzen.

  • Heizungsmodernisierung: Eine Gas Brennwertheizung kostet meist zwischen 8000 und 15000 Euro. Wärmepumpen liegen zwischen 20000 und 30000 Euro. Pelletheizungen bewegen sich zwischen 15000 und 25000 Euro.
  • Dämmung der obersten Geschossdecke: Bei rund 100 Quadratmetern Fläche entstehen meist 2500 bis 5000 Euro.
  • Rohrleitungsdämmung: Je nach Umfang fallen oft 400 bis 2500 Euro an.

Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um Richtwerte handelt. Deswegen ist es sinnvoll, wenn Sie vor der Sanierung Ihres Hauses mehrere Angebote einholen.

Wer die eigene Sanierungspflicht nicht aufschiebt, gewinnt Handlungsspielraum. Ein gut durchdachtes Gesamtkonzept erleichtert Entscheidungen und verhindert doppelte Arbeiten. Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, wie einzelne Maßnahmen zusammenpassen und wie sich Fördermittel optimal nutzen lassen. Auch diese Beratung wird gefördert.

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