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Bundesmodell der Grundsteuer

10 März
Bundesmodell der Grundsteuer

Bundesmodell der Grundsteuer vor Gericht

Schon seit längerer Zeit sorgt das Bundesmodell der Grundsteuer für Diskussionen. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer sind dabei noch immer einige Fragen offen, wie aus den aktuellen Entwicklungen hervorgeht. Was ist nun also Sache? Und wie steht es um das Bundesmodell der Grundsteuer? Nun gibt es dazu neue Aussagen aus der Rechtsprechung. Was jetzt der aktuelle Stand ist, möchten wir Ihnen mitteilen.

Bundesmodell der Grundsteuer

Bildquelle: Daria Nepriakhina auf Unsplash

Bundesmodell der Grundsteuer – Musterklage wurde abgewiesen

Wer sich mit dem Bundesmodell der Grundsteuer beschäftigt, hat in den vergangenen Monaten immer wieder von Klagen gegen die neue Bewertung gehört. Nun gibt es erstmals eine wichtige Entscheidung. Das Finanzgericht Köln hat eine Musterklage gegen das Bundesmodell der Grundsteuer abgewiesen und damit deutlich gemacht, dass die neue Grundsteuerbewertung nach dem Bundesgesetz aus Sicht des Gerichts zunächst nicht zu beanstanden sei. Das geht aus einer Meldung hervor, in der das Urteil vom 19. September 2024 genannt wird.

Wer also gehofft hatte, dass das Bundesmodell bereits an dieser Stelle gestoppt wird, muss vorerst mit einer anderen Entwicklung rechnen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken sah das Gericht nach derzeitigem Stand nicht. Ganz abgeschlossen ist die Sache jedoch noch nicht. Denn die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.

Was das Bundesmodell überhaupt bedeutet

Wer als baldiger Eigentümer jetzt überhaupt keine genaue Ahnung hat, worum es beim eigentlich geht, dem wollen wir noch die wichtigsten Hintergrund-Informationen geben. Das Bundesmodell der Grundsteuer ist die Grundlage für die neue Berechnung der Grundsteuer in mehreren Bundesländern. Neun Länder wenden dieses Modell an. Dazu gehören Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das Saarland und Sachsen orientieren sich ebenfalls an der Bundesregelung, weichen jedoch bei den Steuermesszahlen ab.

Für viele Immobilienbesitzer ist vor allem wichtig, dass sich die Neubewertung auf den Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 bezieht. Ab dem 1. Januar 2025 musste die Grundsteuer dann auf Grundlage der Reform neu berechnet werden. Genau an diesem Punkt setzte auch die gerichtliche Auseinandersetzung an. Denn mehrere Eigentümer wollten sich gegen entsprechende Bescheide wehren.

Bundesmodell der Grundsteuer

Bildquelle: Vlad Yuhimchuk auf Unspalsh

Kritik am Bundesmodell

Für einige Bürgerinnen und Bürger ist das Bundesmodell der Grundsteuer schon seit längerer Zeit ein Streitthema. Vor allem der Bund der Steuerzahler unterstützte mehrere Musterklagen gegen die neue Bewertung. Dabei geht es besonders um die Frage, ob das Bundesmodell der Grundsteuer verfassungskonform ist. In einem Rechtsgutachten wurde sogar die Auffassung vertreten, dass das Gesetz verfassungswidrig sein könnte. Vorgestellt wurde dieses Gutachten bereits im April 2023.

Doch was wird am Bundesmodell der Grundsteuer genau kritisiert? Eine große Rolle spielen dabei die Bodenrichtwerte. Kritiker halten diese für nicht ausreichend vergleichbar. Außerdem wird beanstandet, dass individuelle Umstände eines Grundstücks, etwa Denkmalschutzauflagen, Baumängel oder Altlasten, bei der Bewertung nicht genügend berücksichtigt würden. Hinzu kommt die Kritik, dass das Modell insgesamt sehr komplex sei und für viele Steuerpflichtige mit aufwendigen Mitwirkungspflichten verbunden sei.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer oft erst dann richtig deutlich wird, wenn die Gemeinden ihre Hebesätze festgelegt haben. Genau das sorgt bei vielen Betroffenen weiterhin für Unsicherheit.

Wie es jetzt wirklich weitergeht

Auch wenn das Finanzgericht Köln die Musterklage abgewiesen hat, ist die rechtliche Diskussion noch nicht beendet. Die Revision zum Bundesfinanzhof zeigt bereits, dass das Bundesmodell der Grundsteuer weiterhin juristisch überprüft wird. Für Eigentümerinnen und Eigentümer heißt das, dass die Entwicklung weiter beobachtet werden sollte. Denn eine endgültige Klärung auf höchster Ebene steht noch aus.

Wie es also mit der Grundsteuer weitergeht, bleibt für viele Immobilienbesitzer ein wichtiges Thema. Klar ist bislang nur, dass das Finanzgericht Köln der neuen Bewertung zunächst grünes Licht gegeben hat. Ob das Bundesmodell der Grundsteuer am Ende auch höchstrichterlich Bestand haben wird, muss sich jedoch erst noch zeigen.

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