Die EEG-Einspeisevergütung ist für viele Eigentümer noch immer ein wichtiger Teil der Kalkulation. Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat und nicht den gesamten Strom selbst verbraucht, kann den Überschuss ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür gibt es nach wie vor eine gesetzlich geregelte Vergütung. Stand April 2026 gilt dieses System weiter. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils aktuellen Fördersätze. Entscheidend sind dabei immer der Zeitpunkt der Inbetriebnahme und die Größe der Anlage.

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Wie hoch die Photovoltaik Einspeisevergütung ausfällt, hängt davon ab, ob es sich um eine Teil- oder Volleinspeisung handelt. Für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 gelten bis 10 kW 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,34 Cent bei Volleinspeisung. Bis 40 kW sind es 6,73 beziehungsweise 10,35 Cent. Bis 100 kW gelten 5,50 und 10,35 Cent pro Kilowattstunde.
Seit dem 1. Februar 2024 sinken die Vergütungssätze für neue Anlagen alle sechs Monate um ein Prozent. Die nächste planmäßige Absenkung folgt am 1. August 2026.
Für viele Eigentümer ist vor allem wichtig, dass die Vergütung nach der Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben bleibt. Das sorgt für Planungssicherheit. Genau deshalb spielt die PV Einspeisevergütung bei der Finanzierung vieler Anlagen weiterhin eine große Rolle. Nach Ablauf dieser 20 Jahre gibt es zwar eine Übergangsregelung, aber dann fällt die Vergütung niedriger aus und orientiert sich stärker am Marktpreis. Diese Übergangsregel läuft nach aktuellem Stand Ende 2032 aus.
Wichtig ist auch, dass eine PV-Anlage richtig angemeldet wird. Dem Netzbetreiber muss das Vorhaben vorab gemeldet werden. Außerdem muss die Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen sein. Wer diese Frist versäumt, riskiert Nachteile bei der Vergütung.
Gerade dieser Punkt wird in der Praxis oft unterschätzt. Dabei ist die Anmeldung ein fester Teil des gesamten Prozesses. Wer eine Anlage plant, sollte deshalb nicht nur auf die Technik und die Kosten schauen, sondern auch auf die formalen Schritte.
Seit 2025 gelten für neue PV-Anlagen zusätzliche Regeln. Ohne Smart Meter und Steuerbox muss die Einspeisung unter bestimmten Voraussetzungen auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden. Wird ein intelligentes Messsystem eingebaut und technisch freigegeben, kann diese Begrenzung entfallen.
Hinzu kommt, dass es bei bestimmten neuen Anlagen in Zeiten negativer Strompreise keine Vergütung gibt. Dafür wird der Vergütungszeitraum entsprechend verlängert. Für Eigentümer wird damit deutlich, dass es bei der EEG-Einspeisevergütung 2026 nicht nur auf den Fördersatz ankommt. Auch technische Vorgaben spielen inzwischen eine wichtige Rolle.

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Auch steuerlich hat sich bei der EEG-Einspeisevergütung einiges vereinfacht. Einnahmen aus der Einspeisung sind seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer befreit. Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern gilt dafür in der Regel eine Grenze von 30 kWp, bei Mehrfamilienhäusern 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Hinzu kommt, dass für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden in vielen Fällen keine Umsatzsteuer anfällt.
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