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Glasfaserausbau

30 Juli
Glasfaserausbau

Glasfaserausbau: Bald Pflicht in Mietshäusern?

Schnelles Internet ist heute so wichtig wie Strom oder Wasser. Arbeiten im Homeoffice, Streaming in hoher Qualität und smarte Gebäudetechnik funktionieren nur mit stabilen Verbindungen. Trotzdem sind gerade Mietshäuser oft noch nicht mit Glasfaser ausgestattet. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) will das ändern und den Ausbau in Mehrfamilienhäusern beschleunigen. Es steht aktuell die Annahme im Raum, dass der Glasfaserausbau zur Pflicht werden soll. Für Immobilienkäufer ist es jetzt entscheidend zu wissen, wie sich diese Pläne auf ihre Investition auswirken. Wir von Immoperlen haben uns über die neue Entwicklung informiert.

Glasfaseranschluss

Warum Glasfaserausbau für Immobilienkäufer ein Muss wird

Die Anforderungen an Internetanschlüsse steigen jedes Jahr. Kupferleitungen und DSL stoßen zunehmend an ihre Grenzen, wenn mehrere Mieter gleichzeitig datenintensive Anwendungen nutzen. Ein Glasfaseranschluss ist daher nicht nur ein technisches Upgrade, sondern ein echter Wertfaktor für jede Immobilie.

Ein moderner Anschluss bringt gleich mehrere Vorteile mit sich:

  • Wertsteigerung: Immobilien mit Glasfaser lassen sich in der Regel teurer verkaufen und erzielen höhere Preise auf dem Markt.
  • Attraktivität für Mieter: Wohnungen mit schnellem Internet sind besonders für Homeoffice-Nutzer interessant und lassen sich leichter vermieten.
  • Zukunftssicherheit: Mit Glasfaser ist die Immobilie langfristig für steigende Bandbreitenanforderungen gerüstet.

Tipp: Wenn Sie ein Mietshaus kaufen, prüfen Sie nicht nur die aktuelle Internetanbindung, sondern auch, ob Glasfaseranschlüsse in der Straße bereits vorhanden sind. Ein Hausanschluss ist deutlich günstiger, wenn die Infrastruktur in der Nähe vorhanden ist.

Was der Gesetzesentwurf vorsieht

Das Bundesministerium für Digitales arbeitet an Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Ziel ist ein „Recht auf Vollausbau“, das Glasfaserleitungen bis in jede Wohnung bringen soll. Die Pläne sehen vor, dass Gebäudeeigentümer einem Anschluss in der Regel zustimmen müssen. Eine Ablehnung des Anschlusses ist nur mit triftigen Gründen möglich.

In den Plänen zum „Recht auf Vollausbau“ sind aktuell noch keine Ausführung für „triftige“ Gründe definiert. Jedoch lassen sich aus ähnlichen Regelungen im Telekommunikationsgesetz typische Beispiele ableiten:

  • Technische Unmöglichkeit: Wenn der Ausbau baulich nicht machbar ist, z.  bei denkmalgeschützten Gebäuden, in denen keine Leitungen verlegt werden dürfen.
  • Unverhältnismäßige Kosten: Wenn der Anschluss im Verhältnis zum Wert oder Zustand des Gebäudes extrem hohe Kosten verursachen würde.
  • Sicherheitsbedenken: Wenn die geplanten Arbeiten die Gebäudestatik oder wesentliche Schutzvorschriften beeinträchtigen würden.

Liegen diese Bedenken nicht vor, hätte ein Mieter künftig praktisch einen Anspruch auf Glasfaser. Für Eigentümer und Käufer von Mietshäusern bedeutet das neue Pflichten, aber auch Chancen.

Tipp: Falls Sie überlegen, ein Mehrfamilienhaus zu kaufen, informieren Sie sich bei der Gemeinde oder dem Netzbetreiber über geplante Glasfaserprojekte. Wenn der Ausbau sowieso kommt, können Sie die Kosten und den Zeitplan direkt in die Investitionsplanung einbeziehen.

Glasfaseranschluss

Kosten und Finanzierung: Worauf Käufer achten sollten

Der Glasfaserausbau ist eine Investition. Bei Neubauten ist er meist eingeplant, in Bestandsgebäuden können die Kosten je nach Lage und Größe mehrere Tausend Euro pro Wohnung betragen. Hier lohnt es sich, die Finanzierung genau zu prüfen.

Typische Szenarien zeigen die Bandbreite:

  • In einem Haus mit zehn Wohnungen können 10.000 bis 20.000 Euro für den Anschluss anfallen.
  • Manche Netzbetreiber übernehmen den Ausbau teilweise, wenn genügend Haushalte im Gebäude mitmachen.
  • Staatliche Förderprogramme und regionale Zuschüsse können die Belastung deutlich senken.

Tipp: Fragen Sie beim Netzbetreiber nach Kooperationsmodellen. Viele Unternehmen bieten Eigentümern an, den Glasfaseranschluss kostenlos zu legen, wenn sie den Betrieb der Leitungen übernehmen dürfen.

Ob der Glasfaserausbau bald zur Pflicht für Mietshäuser wird, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Die Richtung ist klar: Glasfaser wird zum Standard. Für Käufer bedeutet das nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern vor allem eine Chance.

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