Der Austausch alter Heizungen ist für viele Eigentümer ein sensibles Thema. Lohnt sich der Heizungstausch im Sommer 2025 oder ist es besser, auf die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu warten? Genau diese Frage beantworten wir.
Seit 2024 müssen neue Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab Mitte 2028 soll diese Vorgabe bundesweit für alle neuen Heizungen gelten. Die aktuelle Version des GEG bietet bereits hohe Förderungen für den Heizungstausch. Es sind bis zu 70 Prozent der Investitionskosten möglich.
Geplant ist, das GEG bis Ende 2025 zu überarbeiten. Die neue Fassung soll ab Januar 2026 gelten und laut Bundesregierung technologieoffener und einfacher werden. Was das konkret für künftige Förderprogramme bedeutet, ist allerdings offen.
Die Entscheidung für einen Heizungstausch ist selten spontan. Sie hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem dem Zustand der alten Anlage, den technischen Möglichkeiten im Gebäude und natürlich den Kosten. Genau hier kommen staatliche Förderungen ins Spiel, die den Umstieg deutlich erleichtern können. Wer 2025 aktiv wird, hat die Chance, von besonders hohen Zuschüssen zu profitieren.
Derzeit ist das Förderangebot so attraktiv wie selten. Neben einer KfW-Grundförderung von 30 Prozent können Eigentümer weitere Boni kombinieren:
Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich. Der maximale Zuschuss liegt bei 21.000 Euro und ist ideal für Eigentümer eines Einfamilienhauses mit förderfähigen Kosten von 30.000 Euro.
Eine individuelle Energieberatung ist nicht nur sinnvoll, sondern wird auch unterstützt. Das BAFA übernimmt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten – bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro. Für neue Gasheizungen ist eine Beratung inzwischen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich noch unsicher ist, sollte diesen Schritt vor einem Heizungstausch unbedingt einplanen. Die Beratung klärt, welches System technisch und wirtschaftlich zur Immobilie passt – ob Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie oder Hybridlösung.
Für Eigentümer mit einem Haushaltsbruttoeinkommen bis 90.000 Euro gibt es zusätzlich die Möglichkeit eines zinsgünstigen KfW-Kredits bis zu 120.000 Euro. Alternativ ist auch eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten möglich, sofern die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist. Das kann über drei Jahre bis zu 40.000 Euro an steuerlicher Entlastung bringen.
Zwar ist geplant, das Gesetz flexibler zu gestalten, doch niemand weiß, wie sich die Förderkulisse 2026 tatsächlich entwickeln wird. Wer also ohnehin über einen Austausch nachdenkt, sollte prüfen, ob sich das Projekt noch 2025 realisieren lässt.
Auch aus technischer Sicht gibt es gute Gründe, nicht zu warten. Spätestens ab 2045 dürfen Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr betrieben werden. Wer jetzt investiert, ist nicht nur fördertechnisch besser gestellt, sondern auch zukunftssicher aufgestellt.
Für Vermieter gelten klare Regeln. Der Austausch einer Heizungsanlage muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Mieter haben dann bis zum Ende des Folgemonats Zeit, Einwände zu äußern. Bei reinen Ersatzmaßnahmen ist die Frist flexibler – sie muss der zumutbaren Beeinträchtigung der Mieter entsprechen.
Die aktuelle Förderlandschaft bietet viele Anreize, den Heizungstausch nicht weiter hinauszuzögern. Wer ohnehin mit dem Gedanken spielt, sollte 2025 nicht ungenutzt verstreichen lassen. Die Entscheidung sollte allerdings gut vorbereitet sein. Eine qualifizierte Beratung zeigt, welche Technik zum Haus passt und wie sich die Finanzierung optimal gestalten lässt.
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