Der Kauf einer Bestandsimmobilie gewinnt für Sie als Familie zunehmend an Attraktivität, da ältere Häuser oft kostengünstiger als Neubauten sind. An diesem Punkt setzt die KfW Förderung „Jung kauft Alt“ an. Diese spezielle KfW Förderung „Jung kauft Alt“ unterstützt Sie gezielt dabei, ein älteres Haus zu erwerben, dieses zu sanieren und langfristig als eigenes Wohneigentum zu nutzen.
Im Sommer 2026 treten zwei Änderungen in Kraft. Die Förderung für den Effizienzhaus-55-Standard im Neubau läuft bis Jahresende weiter. Zudem erfährt die KfW Förderung „Jung kauft Alt“ zum 3. August 2026 eine deutliche Optimierung. Dies schafft für Sie beim Kauf und der Sanierung einer älteren Immobilie spürbar mehr finanziellen Spielraum.

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Die Verlängerung des Effizienzhaus-55-Standards bis zum 31. Dezember 2026 bietet Ihnen als Käufer oder Sanierer verlässliche Planungssicherheit. Wenn Sie aktuell Angebote einholen oder die Finanzierung abstimmen, sind Sie nicht von einem plötzlichen Förderstopp betroffen. Die kommenden Monate lassen sich somit verlässlicher strukturieren, wenn Sie ein Haus bauen oder energetisch verbessern möchten.
Besonders relevant für Sie ist die Anpassung der KfW Förderung „Jung kauft Alt“. Das Programm richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind. Ab dem 3. August 2026 steigen die maximalen Kreditbeträge der KfW Förderung „Jung kauft Alt“ deutlich an. Je nach Anzahl Ihrer Kinder erhöht sich der mögliche Kredit um bis zu 40.000 Euro, womit Sie einen größeren Teil der Gesamtkosten abdecken.
Hier ist die Übersicht der neuen Kreditbeträge als übersichtliche Aufzählung, die Sie ganz einfach kopieren und in Ihren Text einfügen können:
Die Grundlage für die Bewilligung bildet Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Bei einer Antragstellung im Jahr 2026 wird der Durchschnitt aus den Steuerbescheiden der Jahre 2023 und 2024 herangezogen. Für die KfW Förderung „Jung kauft Alt“ ist folglich nicht das Bruttoeinkommen maßgeblich, sondern der Betrag, den Sie tatsächlich versteuern.

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Die Unterstützung greift beim Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie in Deutschland mit der Energieeffizienzklasse F, G oder H. Die KfW Förderung „Jung kauft Alt“ konzentriert sich somit gezielt auf ältere Objekte mit Sanierungsbedarf. Die Fördergelder fließen in den Kaufpreis und die Grundstückskosten. Erwerbsnebenkosten wie Notargebühren, Maklerprovision oder Grunderwerbsteuer sind von der KfW Förderung „Jung kauft Alt“ ausgeschlossen. Zudem müssen Sie für die Eigennutzung nachweisen, dass Sie noch kein Wohneigentum in Deutschland besitzen.
Bislang mussten Sie die Immobilie innerhalb von viereinhalb Jahren auf das Niveau eines Effizienzhauses 85 EE oder Effizienzhauses Denkmal EE anheben. Ab dem 3. August 2026 können Sie die Sanierungspflicht der KfW Förderung auch durch definierte energetische Einzelmaßnahmen nachweisen. Dazu zählen der Austausch der Fenster, die Dämmung der Fassade sowie des Dachs oder ein Heizungstausch mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien. Diese Neuerung erleichtert Ihre praktische Umsetzung spürbar, da sich Einzelmaßnahmen flexibler auf Budget und Zeitplan abstimmen lassen.
Ihr Antrag muss zwingend vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags über Ihre finanzierende Bank oder Sparkasse eingereicht werden. Planen Sie die KfW Förderung „Jung kauft Alt“ daher frühzeitig in die gesamte Finanzierung ein. Es empfiehlt sich, den Energieausweis und die Förderfähigkeit genau zu prüfen, noch bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. So lässt sich verlässlich ermitteln, ob Ihr gewünschtes Haus die Kriterien erfüllt und welche Kredithöhe Ihnen zur Verfügung steht.
Sind Sie aktuell auf der Suche nach einer Bestandsimmobilie? Wenn Sie ein passendes Objekt erwerben möchten, bietet Ihnen das Portfolio von Immoperlen eine vielseitige Auswahl. Dort finden Sie zahlreiche Einfamilienhäuser, die sich mit einer fundierten Planung und der KfW Förderung „Jung kauft Alt“ in ein modernes Wohneigentum verwandeln lassen.
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