Der Bundestag hat die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Was für Millionen von Mietern zunächst nach einem politischen Erfolg klingt, löst bei Vermietern, Investoren und Wohnungsmarktexperten kontroverse Diskussionen aus. Die anhaltende Debatte zeigt: Die Mietpreisbremse bleibt eines der umstrittensten wohnungspolitischen Instrumente Deutschlands.
Am 26. Juni 2025 verabschiedete der Bundestag mit breiter Mehrheit von SPD, Grünen und CDU/CSU die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029. Das bereits 2015 eingeführte Regulierungsinstrument ermöglicht es Bundesländern weiterhin, in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ Mietobergrenzen für Wiedervermietungen festzulegen.
Die zentralen Regelungen bleiben unverändert: Bei Neuverträgen darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine wichtige Ausnahme betrifft jedoch Neubauten, die ab September 2014 erstmals vermietet wurden. Diese bleiben weiterhin von der Mietpreisbremse ausgenommen, obwohl der Deutsche Mieterbund seit Jahren fordert, dass Wohnungen nach mehr als zehn Jahren nicht länger als privilegierte Neubauten gelten sollten.
Die Anhörung im Rechtsausschuss verdeutlichte die tiefe Spaltung zwischen Befürwortern und Kritikern der Mietpreisbremse. Dirk Salewski vom Bundesverband der Immobilienwirtschaft (BID) bezeichnet die Regelung als politisches Signal ohne nachhaltige Lösungswirkung, das private Investoren vom Markt fernhalte. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, sieht in der Verlängerung eine falsche Weichenstellung, die langfristig den Wohnungsmarkt schwäche.
Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft verweist auf internationale Studien, die belegen, dass Mietpreisregulierungen die Investitionsbereitschaft senken und dadurch die Wohnungsnot verschärfen. Roger Beckamp, ein der AfD nahestehender Immobilienökonom, argumentiert, dass nicht zu hohe Mieten, sondern hohe Zuwanderung das Hauptproblem darstelle. Er bezeichnet die Mietpreisbremse als „reine Symbolpolitik“. Florian Rödl von der Freien Universität Berlin warnt eindringlich vor einem Wegfall der Mietpreisbremse. Trotz ihrer Schwächen bleibe sie das einzige wirksame Instrument gegen explodierende Mietkosten in Ballungsräumen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Verlängerung grundsätzlich, kritisiert aber die mangelnde Durchsetzung und das Fehlen wirksamer Sanktionen bei Verstößen. Max Althoff, Rechtsanwalt und Mietrechtsexperte, betont, dass die Bremse dort, wo sie konsequent angewendet wird, durchaus funktioniere. Das Problem liege in der zu seltenen Anwendung. Wibke Werner vom Berliner Mieterverein macht auf ein weiteres strukturelles Problem aufmerksam: Viele Mieter scheuen sich davor, ihre Rechte durchzusetzen, aus Furcht vor Repressalien wie Eigenbedarfskündigungen durch den Vermieter.
Vermieter empfinden die Mietpreisbremse häufig als unzulässigen Eingriff in ihre Vertragsfreiheit. Viele kritisieren, dass die Regelung pauschal greift, ohne den individuellen Zustand oder die besondere Ausstattung einer Wohnung angemessen zu berücksichtigen. Für private Kleinvermieter, die auf eine auskömmliche Rendite angewiesen sind, kann dies zu erheblichen finanziellen Problemen führen.
Zusätzlich schaffen politische Unsicherheiten Investitionshemmnisse. Viele potenzielle Investoren fragen sich: Was passiert, wenn die Politik die Ausnahmeregeln für Neubauten doch noch streicht? Welche weiteren regulatorischen Eingriffe sind zu erwarten? Diese Ungewissheit führt dazu, dass viele Investoren abwarten oder sich ganz vom Mietwohnungsmarkt abwenden.
Diese Zurückhaltung verschärft paradoxerweise den Wohnungsmangel. Wenn weniger gebaut wird und bestehende Wohnungen vom Markt zurückgehalten werden, kann die Mietpreisbremse bestenfalls als Symptombehandlung wirken, löst aber nicht die grundlegenden Marktprobleme.
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