Beim Bauen fällt viel Material an, das längst nicht immer auf der Deponie landen müsste. Genau hier setzt die Bundesregierung an. Am 3. Juni 2026 hat das Kabinett ein Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie verabschiedet und darin die Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) angekündigt. Bauschutt und Erdaushub sollen häufiger zurück in den Kreislauf, der Verbrauch neuer Rohstoffe soll sinken.
Die Verordnung selbst ist nicht neu. Sie gilt seit dem 1. August 2023 und kam damals als Teil der Mantelverordnung. Erstmals war damit bundesweit geregelt, wann und wo aufbereitetes Material aus Abbruch und Aushub wieder verbaut werden darf. Vorher kochte jedes Bundesland sein eigenes Süppchen, ein Ärgernis für alle, die länderübergreifend planen.

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Viel Konkretes gibt es bislang nicht. Der eigentliche Verordnungstext steht noch aus, vorerst liegt nur die Ankündigung vor. Fest steht die Stoßrichtung. Der Bund will im öffentlichen Bau vorangehen, das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen offener und technologieneutraler gestalten und recyceltes Material gegenüber Primärrohstoffen nicht länger benachteiligen. Was fehlt, ist der Hebel, auf den die Branche seit Jahren wartet, nämlich ein verbindliches Abfallende.
Für Immobilien- und Bauunternehmen ist das keine Detailfrage, sondern eine Rechenaufgabe. Ob Abbruch- und Aushubmaterial teuer entsorgt oder als Ersatzbaustoff wiederverwendet wird, entscheidet bei jedem Rückbau und jeder Sanierung über die Kosten. Wer Betonbruch direkt vor Ort aufbereitet und im Tiefbau einsetzt, spart sowohl bei der Entsorgung als auch beim Einkauf. Gerade bei größeren Abrissen geht das schnell in fünfstellige Summen. Dass solche Lösungen seltener genutzt werden als möglich, liegt bisher auch an uneinheitlicher Auslegung und an Nachweisen, die mehr Aufwand machen als nötig. Für Immobilienkäufer wirkt die Novelle eher mittelbar. Sinkende Bau- und Entsorgungskosten können sich langfristig in den Kaufpreisen niederschlagen, und wer ein älteres Objekt mit Abriss- oder Sanierungsbedarf erwirbt, rechnet ohnehin mit denselben Posten.
Die Reaktion aus dem Baugewerbe ist im Grundsatz positiv, aber nicht ohne Vorbehalt. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), nennt die geplante Nachbesserung ein wichtiges Signal. Bürokratie und Rechtsunsicherheit hätten Recyclingbaustoffe bislang eher ausgebremst. Dass der Bund Primär- und Sekundärrohstoffe künftig gleich behandeln wolle, sorge endlich für Nachfrage.

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Bleibt die Frage, warum sich trotzdem so wenig bewegt. Der Knackpunkt heißt Abfallende, also der Moment, ab dem ein Stoff rechtlich nicht mehr Abfall, sondern Produkt ist. Den gibt es für Sekundärbaustoffe bislang nicht. Bis zum Einbau gelten sie als Abfall, auch auf dem Lkw und im Lager. Und ein Material, das offiziell Müll heißt, verkauft sich nun einmal schlechter, egal wie sauber es aufbereitet ist. Pakleppa fordert deshalb seit fast drei Jahren eine rechtssichere Lösung für güteüberwachte Baustoffe und hat das vor der Novelle noch einmal deutlich gemacht.
Versprochen wurde sie längst. Das Bundesumweltministerium der Vorgängerregierung kündigte im August 2023 eine eigene Abfallende-Verordnung an; wegen europarechtlicher Vorgaben brauche es einen separaten Rechtstext. Passiert ist seither nichts, und auch das neue Aktionsprogramm legt sich nicht fest.
Dabei steht die ErsatzbaustoffV ohnehin in einem größeren Zusammenhang. Den Grundstein legte der Bundesrat am 25. Juni 2021 mit der Mantelverordnung, in Kraft trat sie erst zwei Jahre später, damit Behörden und Betriebe Zeit zum Umstellen hatten. Zum Paket gehören außerdem die überarbeitete Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie Anpassungen bei der Deponie- und der Gewerbeabfallverordnung. Bis Mitte 2027 soll zudem das Kreislaufwirtschaftsgesetz nachgeschärft und der Vollzug digitalisiert werden. Der ZDB warnt schon jetzt, digitale Produktpässe dürften nicht zur nächsten Zettelwirtschaft werden. Für Eigentümer und Projektentwickler gilt deshalb ein einfacher Grundsatz. Wer Rückbau, Sanierung oder Neubau plant, sollte die Novelle der Ersatzbaustoffverordnung im Blick behalten. Sie entscheidet mit, wie sich Materialwahl und Entsorgung in den kommenden Jahren rechnen.
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