Die Reform der Netzentgelte kann für Eigentümer von Photovoltaikanlagen neue Kosten bringen. Die Bundesnetzagentur plant Änderungen an der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom, kurz Agnes. Ab 2029 sollen Haushalte mit eigener PV-Anlage stärker an den Stromnetzkosten beteiligt werden. Für Immobilienkäufer ist das vor allem dann relevant, wenn sie ein Haus mit bestehender Solaranlage kaufen möchten. Dann zählen nicht nur Leistung, Alter und Zustand der Anlage, sondern auch mögliche künftige Grundpreise.

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Die Bundesnetzagentur arbeitet derzeit an neuen Regeln für die Stromnetzentgelte. Die bisherige Stromnetzentgeltverordnung läuft Ende 2028 aus. Deshalb sollen ab 2029 neue Vorgaben gelten.
Für Haushaltskunden bleibt der Aufbau der Netzentgelte grundsätzlich bestehen. Sie zahlen weiterhin einen Grundpreis pro Jahr und einen Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde. Neu ist aber, dass die Grundpreise künftig stärker geregelt werden sollen.
Besonders betroffen wären Haushalte, die selbst Strom erzeugen. Dazu gehören vor allem Eigentümer von PV-Anlagen auf privaten Wohnhäusern. Sie verbrauchen einen Teil ihres Solarstroms selbst und beziehen dadurch weniger Strom aus dem öffentlichen Netz. Trotzdem bleiben sie auf das Netz angewiesen, etwa nachts, im Winter oder wenn der eigene Stromspeicher nicht ausreicht.
Mit der Reform der Netzentgelte sollen Haushalte mit eigener Stromerzeugung stärker an der Finanzierung des Stromnetzes beteiligt werden. Die Bundesnetzagentur spricht dabei von Prosumenten. Gemeint sind Verbraucher, die zugleich Strom produzieren und verbrauchen.
Der Hintergrund ist die Netzbereitschaft. Auch wenn eine PV-Anlage einen großen Teil des eigenen Strombedarfs deckt, muss das öffentliche Stromnetz jederzeit verfügbar bleiben. Diese Bereitschaft verursacht Kosten. Deshalb sollen Eigentümer von PV-Anlagen künftig einen höheren Grundpreis zahlen.
Die zusätzlichen Kosten sollen regional unterschiedlich ausfallen. Nach den bisherigen Plänen ist von weniger als 100 Euro pro Jahr die Rede. Balkonkraftwerke beziehungsweise Steckersolargeräte sollen von diesem höheren Grundpreis ausgenommen bleiben.
Für Immobilienkäufer wird das Thema dadurch wichtiger. Wer ein Haus mit bestehender Photovoltaikanlage kaufen möchte, sollte die Anlage genauer prüfen. Eine PV-Anlage kann die Stromkosten senken und den Eigenverbrauch erhöhen. Gleichzeitig können aber laufende Kosten entstehen, die beim Kauf einkalkuliert werden sollten.
Wichtig sind vor allem Alter, Leistung und Zustand der Anlage. Auch ein vorhandener Speicher, Wartungsunterlagen, bestehende Verträge und die bisherige Einspeisung ins Netz spielen eine Rolle. Käufer sollten außerdem prüfen, ob die Anlage ordnungsgemäß angemeldet wurde und welche Vergütung für eingespeisten Strom gilt.
Gerade bei älteren Anlagen kann die Einspeisevergütung für privaten Solarstrom ein wichtiger Punkt sein. Sie entscheidet mit darüber, wie wirtschaftlich die Anlage ist. Wenn sich Vergütungen ändern oder neue Kosten hinzukommen, kann sich auch die Kalkulation beim Hauskauf verändern.

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Wer seinen Solarstrom nicht vollständig selbst verbraucht, speist den Überschuss ins öffentliche Netz ein. Dafür gibt es bisher eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Für neue Anlagen sinken die Vergütungssätze bereits regelmäßig. Seit Februar 2024 werden sie halbjährlich reduziert. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Der dann gültige Satz bleibt grundsätzlich für 20 Jahre bestehen.
Politisch wird aber auch über eine Streichung der festen Einspeisevergütung diskutiert. Sollte die Einspeisevergütung für privaten Solarstrom wegfallen oder verändert werden, hätte das vor allem Auswirkungen auf neue Anlagen und neue Investitionsentscheidungen. Für Immobilienkäufer bleibt deshalb wichtig, wann die PV-Anlage installiert wurde und welche Regelung für sie gilt.
Neben der Einspeisevergütung rücken auch Smart Meter stärker in den Fokus. Für PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 installiert wurden, kann es in bestimmten Zeiten keine Vergütung geben. Das betrifft Phasen, in denen besonders viel Strom gleichzeitig ins Netz eingespeist wird und ein Smart Meter vorhanden ist.
Damit sollen Erzeugungsspitzen begrenzt und die Stromnetze entlastet werden. Anlagen ohne Smart Meter sind davon nicht in gleicher Weise betroffen. Sie können dafür aber nur einen Teil ihrer Leistung ins Netz einspeisen.
Die Reform der Netzentgelte ist noch nicht endgültig beschlossen. Die Bundesnetzagentur will die Details weiter ausarbeiten. Für Eigentümer und Käufer von Immobilien mit PV-Anlage ist das Thema trotzdem schon jetzt relevant. Neben Kaufpreis, Zustand und Leistung der Anlage werden künftig auch PV-Anlagen Netzentgelt, Einspeisevergütung und Stromnetzkosten stärker in die Bewertung einfließen.
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