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Pflanzenhöhe an der Grundstücksgrenze

9 Juli
Pflanzenhöhe an der Grundstücksgrenze

Pflanzenhöhe an der Grundstücksgrenze: BGH schafft Klarheit

Wer ein Haus mit Garten besitzt oder eine Immobilie kaufen möchte, sollte wissen, was entlang der Grundstücksgrenze erlaubt ist. Gerade bei Bäumen, Hecken und Sträuchern kann es schnell zu Streit mit den Nachbarn kommen. Der Streitpunkt bezieht sich oftmals auf die unterschiedliche Auffassung darüber, wie hoch Pflanzen an der Grundstücksgrenze wachsen dürfen. Besonders heikel wird es, wenn das Nachbargrundstück höher oder tiefer liegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu jetzt ein wichtiges Urteil gefällt, das Klarheit schafft.Pflanzenhöhe an der Grundstücksgrenze-wir klären das Wichtigste zum Thema auf.

Pflanzenhöhe an der Grundstücksgrenze

Der Fall: Pflanzen auf höherem Grundstück sind Nachbarn ein Dorn im Auge

In einem aktuellen Fall stritten sich Nachbarn in Baden-Württemberg über den Rückschnitt von Gehölzen. Flieder, Kreppmyrte, ein Lorbeerbaum und ein Rosenstrauch standen auf einem Grundstück, das rund einen Meter höher liegt als das des Nachbarn. Die tiefer gelegenen Nachbarn forderten, dass die Pflanzen auf maximal 1,80 Meter gekürzt werden. Natürlich gemessen ab ihrem Bodenniveau.

Das Problem dahinter? Das höhere Grundstück war bereits 1994 beim Hausbau aufgeschüttet worden. Es stellte sich also nun die Frage: Zählt das natürliche Bodenniveau der Pflanze, oder das niedrigere Nachbargrundstück?

Das Urteil: Pflanzenhöhe an der Grundstücksgrenze messen

Der BGH entschied klar in diesem Fall besonders klar. Maßgeblich ist die Stelle, an der die Pflanze aus dem Boden wächst. Also das tatsächliche, heutige Geländeniveau. Nur wenn das höhere Gelände künstlich angehoben wurde, um Grenzabstände zu umgehen, darf ausnahmsweise vom Niveau des tieferliegenden Grundstücks aus gemessen werden. Im konkreten Fall mussten deshalb nur zwei der vier Pflanzen zurückgeschnitten werden – aber gemessen ab dem Punkt, wo sie aus dem Boden kommen, nicht vom tieferen Nachbargrundstück aus.

Warum das Urteil wichtig ist – besonders beim Immobilienkauf

Was auf den ersten Blick nach einem rein nachbarschaftlichen Gartenproblem aussieht, betrifft in Wahrheit auch Immobilienbewertung, Kaufentscheidungen und künftige Nutzungsmöglichkeiten. Denn Geländehöhen, Bepflanzung und Grenzabstände spielen eine Rolle, sobald man Eigentum erwirbt oder Veränderungen auf dem Grundstück plant.

Wer eine Immobilie kauft oder ein bestehendes Grundstück neugestaltet, sollte sich diese Entscheidung merken. Denn:

  • Unterschiedliche Geländehöhen sind häufig, besonders bei Hanglagen, Terrassierungen oder nachträglichen Erdarbeiten.
  • Die erlaubte Höhe von Pflanzen richtet sich nach dem Abstand zur Grundstücksgrenze und damit oft auch nach dem Geländeniveau.
  • Falsche Annahmen über die zulässige Wuchshöhe können zu Nachbarschaftsstreit und Rückbaupflichten führen.

Gerade Käufer sollten sich daher bei Besichtigungen nicht nur die Pflanzen selbst, sondern auch den Verlauf des Geländes genau ansehen. Ein Meter Höhenunterschied kann bei Bäumen oder Hecken über „zulässig“ oder „zu hoch“ entscheiden.

Pflanzenhöhe an der Grundstücksgrenze

Pflanzenhöhe an der Grundstücksgrenze: Was darf wie hoch sein auf Ihrem Grundstück?

Ob Flieder, Rosen oder ein kleiner Baum, für viele Pflanzen gelten klare Höhenbegrenzungen, abhängig davon, wie nah sie an der Grundstücksgrenze stehen. Die rechtlichen Vorgaben sind im Nachbarrechtsgesetz geregelt und sollen dafür sorgen, dass niemand durch übermäßige Bepflanzung beeinträchtigt wird.

Laut dem Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg (NRG BW), das als Beispiel im Urteil diente, gelten diese Bedingungen:

  • Bei einem Grenzabstand von bis zu 2 Metern dürfen z.  Flieder oder Rosen maximal 1,80 m hoch wachsen.
  • Bei einem Abstand bis 3 Meter dürfen andere Gehölze – wie etwa Lorbeer – bis zu 4 Meter hoch sein.

Die Höhe muss in der Regel zwischen Oktober und Februar angepasst werden, denn in der Vegetationszeit (März bis September) ist ein Rückschnitt verboten.

Interessant ist: In einem umgekehrten Fall hat der BGH schon 2017 entschieden, dass die zulässige Wuchshöhe vom höheren Nachbargrundstück aus gemessen wird, wenn die Pflanzen auf dem tieferliegenden Grundstück wachsen.

Wer Verantwortung trägt, sollte genau hinschauen

Ob als aktueller Eigentümer oder künftiger Käufer: Wer Bäume, Sträucher oder Hecken in der Nähe zur Grundstücksgrenze stehen hat, sollte sich nicht nur mit den Pflanzentypen, sondern auch mit den örtlichen Geländeverhältnissen und Nachbarrechtsregelungen auskennen. Denn im Zweifel entscheidet nicht, wie hoch etwas aussieht, sondern wo es wächst.

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