Angesichts der aktuellen Wohnungsknappheit bereitet Bundesjustizminister Marco Buschmann eine große Reform des Baurechts vor, die den Bau von Wohnraum einfacher und kostengünstiger machen soll. Dabei geht es Buschmann um die sogenannten Komfortstandards, die zwar nicht rechtsverbindlich sind, aber inzwischen zur Norm für Neubauten geworden. Wie er weiter erläuterte, werden demnächst die vorliegenden Entwürfe der folgenden Gesetze vorgelegt, die es ermöglichen, eine Befreiung von diesen Standards zu erwirken, wenn alle an einem Bauvorhaben Beteiligten daran interessiert sind. Damit plant er eine Reform des Baurechts, die es Immobilienbesitzern und der Baubranche erheblich erleichtern könnte, neue Wohnungen anzubieten. In Anbetracht der aktuellen Wohnungsknappheit in Deutschland, die nicht nur in den Ballungsgebieten bemerkbar ist, eine gute Chance, um Wohnungen zu schaffen.
Buschmann zeigt auf, dass einige der Komfortstandards die Baukosten deutlich erhöhen würden. Er möchte den Bauherren die Möglichkeit geben, auf solche Standards zu verzichten, wenn sie dadurch die Baukosten senken können. Als Beispiel führt er die Trittschalldämmung an, die heute in vielen Altbauwohnungen zum Standard gehört und dafür gesorgt hat, dass diese Wohnungen sehr beliebt geblieben sind. „Gutes Wohnen hängt nicht unbedingt von der Einhaltung jeder einzelnen DIN-Norm ab“, sagt Buschmann. Der geplante Gesetzentwurf sieht daher neben der Möglichkeit für Bauherren kostengünstiger zu bauen, auch eine größere Vertragsfreiheit vor.
Die Kosten für das Bauen in den Großstädten sind in den letzten vier Jahren um rund 42 % gestiegen, wie eine Arge-Studie ermittelt hat. Gleichzeitig sind auch die Bauzinsen gestiegen. In Deutschland fehlt es vor allem an kostengünstigen Wohnungen. Mit der geplanten Reform des Baurechts könnte daher ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um diesen Mangel zu verringern.
DIN-Normen gelten im Wohnungsbau fast schon standardmäßig als die anerkannten „Regeln der Technik“ (aRdT). Es ist heute kaum noch möglich, rechtssicher von diesen Normen abzuweichen. Ein Rechtsgutachten eines ehemaligen BGH-Richters, in Auftrag gegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), untermauert die Haltung des Justizministeriums. Das Gutachten besagt, dass es möglich ist, technische Standards abzusenken, ohne die Wohnqualität wesentlich zu mindern. Dennoch sorgt Leupertz dafür, dass Gesetzesänderungen beschlossen werden, damit Bauherren rechtssicher einen Standard unterhalb des aRdT vereinbaren können.
Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann angekündigte Reform des Baurechts dürfte zu einer drastischen Erleichterung und deutlichen Kostenreduzierung im Wohnungsbau in ganz Deutschland führen. Durch den Verzicht auf bestimmte Komfortstandards sollen Bauherren billiger bauen können, ohne die Wohnqualität wesentlich zu mindern. Dies kann ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland werden. Ob die Reform selbst ausreicht, um die bestehenden Fallstricke im Wohnungsbau zu beseitigen, wird die Zeit zeigen. In gleichem Maße ist sie aber zweifellos der unverzichtbare Teil einer integrierten Lösung.
Die angekündigte Reform des Baurechts durch Bundesjustizminister Marco Buschmann bringt verschiedene Vorteile für Immobilienkäufer mit sich. Vor allem die Kosteneinsparung ist für vielen Investoren ein besonderer Pluspunkt.
Durch den Verzicht auf bestimmte Komfortstandards, die oft kostentreibend sind, können Bauherren ihre Projekte günstiger realisieren. Dies könnte sich in niedrigeren Kaufpreisen für Immobilien niederschlagen.
Auch eine Erhöhung der Bautätigkeit ist ein Vorteil für Immobilienkäufer. Durch die gesunkenen Baukosten wird der Bau neuer Wohnungen attraktiver, was zu einem Anstieg der Neubauten führen könnte. Dies ist insbesondere in Zeiten der Wohnungsknappheit von Vorteil.
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