Am 23. Februar 2024 bestätigte der Bundestag die Veränderung des Wachstumschancengesetz. Mit betroffen von den Änderungen ist der degressive AfA (Absetzung für Abnutzung), was vor allem für den Wohnungsneubau ein Nachteil bedeutet. Wird es nun zu einem Rückgang von Wohnungsneubauten kommen? Laut den neusten Erkenntnissen ist eine Abschreibung von fünf Prozent vorgesehen, wenn die Gebäude dem Wohnzweck dienen und vor Ende des Jahres angeschafft oder fertiggestellt worden sind.
Wer eine Immobilie erwirbt, sollte mit dem Wachstumschancengesetz die Gelegenheit bekommen, die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen zu können. Damit sollte die Steuerlast für Immobilienbesitzer deutlich sinken, wodurch man sich eine höhere Investitionskraft in der deutschen Wirtschaft wünschte. Zeitgleich sollte das Wachstumschancengesetz dazu beitragen, dass Sanierungen von Wohnungen oder Häusern attraktiver werden, da es Sonderabschreibungen geben sollte. Insgesamt betrachtet, sollte der Immobilienmarkt also gestärkt werden. Für Immobilienbesitzer hört sich das alles wunderbar an. Bis jetzt, denn das Chancengesetz soll abgespeckt werden.
Der Bundestag hatte das Wachstumschancengesetz bereits im November 2023 mit den Stimmen der aktuellen Regierung beschlossen. Jedoch hat der Bundesrat das neue Gesetz in den Vermittlungsausschuss verschoben, da es in den Länderkammern keine eindeutige Mehrheit gab.
Das Gremium hatte sich nun mit dem Thema im Februar 2024 befasst und einige Änderungen vorgenommen, die Immobilienbesitzer vermutlich weniger gefallen werden. Aktuell muss der Bundesrat den Änderungen noch zustimmen.
Laut dem aktuellen Gesetzesentwurf soll es vor allem Änderungen beim degressive AfA geben. Dieser soll jetzt noch für neu gebaute Wohngebäude oder Wohnungen gelten. Der Baubeginn der Immobilie muss zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 liegen. Wie sieht es beim Kauf einer Immobilie aus? Auch hier muss der Vertrag rechtskräftig zwischen dem genannten Datum geschlossen worden sein. Vor dem Vermittlungsausschuss lag die Abschreibung bei sechs Prozent. Mittlerweile soll sie auf fünf Prozent gesenkt werden. Dies gilt allerdings nur für Wohnungen, die dem Wohnzweck dienen. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig im Jahr der Anschaffung oder des Baus einer Wohnimmobilie.
Solange ein Immobilienbesitzer beim degressive AfA bleibt, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen nicht gestattet. In diesem Fall bietet sich der Wechsel zur linearen AfA an. Ob diese Änderungen am Ende wirklich eintreffen, bleibt aktuell noch abzuwarten, da erst noch der Bundesrat seine Zustimmung geben muss.
Ursprünglich war vorgesehen, dass Immobilienbesitzer ihre Gebäude steuerlich schneller absetzen können. Jedoch nur, wenn eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen werden kann. Ob das weiterhin so bleibt, ist in den aktuellen Ausführungen zum neuen Gesetz nicht vorgesehen. Also auch hier müssen sich Eigentümer gedulden und abwarten, was Ende März wirklich beschlossen wird.
Eines ist jedoch klar: Das Wachstumschancengesetz wird abgespeckt, nachdem es eigentlich die Steuerlast senken sollte, um somit die Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln. Welche Auswirkungen das auf die Immobilienbranche und am Ende auch auf die Baubranche haben wird, lässt sich nicht vorhersagen. Es könnten sich jedoch Nachteile zeigen, die sich wiederum wirtschaftlich auswirken.
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