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Abschaffung der Gasspeicherumlage

7 August
Abschaffung der Gasspeicherumlage

Geplante Entlastung bei Energiepreisen: Was die Abschaffung der Gasspeicherumlage bedeutet

Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 einen Beschluss gefasst, der für viele Haushalte und Unternehmen in Deutschland spürbare finanzielle Entlastung bringen soll. Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist beschlossen und soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Dieser Schritt ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets zur Senkung der Energiekosten. Was genau dahintersteckt, wie es weitergeht und was vorerst nicht kommt, erklären wir hier im Überblick.

Abschaffung Gasspeicherumlage

Was ist die Gasspeicherumlage überhaupt?

Die Gasspeicherumlage wurde eingeführt, um die Befüllung der Gasspeicher nach dem Ausbruch der Energiekrise 2022 zu sichern. Sie ist Teil des Gaspreises und deckte bislang die Kosten für die Beschaffung und Einspeicherung von Gas in die Speicheranlagen, insbesondere um in Krisenzeiten Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Bisher wurde diese Umlage auf alle Gaskunden umgelegt – vom privaten Haushalt bis zum Großunternehmen. Für Haushaltskunden machte sie laut Gesetzentwurf rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus, bei Großkunden etwa fünf Prozent.

Abschaffung der Gasspeicherumlage: Entlastung für Haushalte und Unternehmen

Mit dem aktuellen Beschluss wird die Gasspeicherumlage ab Anfang 2026 komplett gestrichen. Die Abschaffung der Gasspeicherumlage soll dauerhaft finanzielle Spielräume schaffen. Die Kosten übernimmt künftig der Bund. Geplant ist ein Umlagenkonto, das aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) gespeist werden soll.

Was bedeutet das konkret für Verbraucher? Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt könnte – je nach Gasverbrauch – etwa 30 bis 60 Euro pro Jahr sparen. Insgesamt belaufen sich die Entlastungen laut Regierung auf rund 3,4 Milliarden Euro jährlich.

Warum bleibt die Umlage bis Ende 2025 bestehen?

Ganz so schnell geht es nicht. Bis Ende 2025 bleibt die Umlage bestehen, da noch ein negativer Saldo aus den Befüllungsmaßnahmen 2022 ausgeglichen werden muss. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Saldo bis 2027 über die Umlage abzutragen. Nun wird er stattdessen aus dem Bundeshaushalt gedeckt. So steht es im Haushaltsentwurf für 2025.

Der gesetzliche Rahmen für die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist Teil der vierten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Entwurf wird jetzt im parlamentarischen Verfahren weiterbearbeitet.

Abschaffung der Gasspeicherumlage

Keine Stromsteuersenkung für alle, zumindest vorerst

Neben der Gasspeicherumlage stand auch eine Senkung der Stromsteuer für alle auf der politischen Agenda. Diese wird jedoch vorerst nicht umgesetzt. Stattdessen konzentriert sich die Regierung auf Entlastungen für das produzierende Gewerbe, das ab 2026 dauerhaft von einer niedrigeren Stromsteuer profitieren soll.

Der Grund für diese Entscheidung liegt in den begrenzten Haushaltsmitteln. Zudem hat die Sicherung industrieller Arbeitsplätze derzeit Priorität. Zwar ist die Stromsteuersenkung weiterhin im Koalitionsvertrag verankert, sie steht aber aktuell unter Finanzierungsvorbehalt.

Vertreter der Regierungsfraktionen betonen, dass diese Maßnahme weiterhin möglich ist. Doch aktuell fehlt der politische Konsens, sie sofort umzusetzen.

Energiepreise, wo stehen wir gerade?

  • Gaspreise für private Haushalte lagen im zweiten Halbjahr 2024 im Schnitt bei 12,28 Cent pro Kilowattstunde. Das sind fast 80 Prozent mehr als vor Beginn der Energiekrise Ende 2021.
  • Strompreise erreichten durchschnittlich 41,2 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht einem Anstieg von rund 25 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenniveau.

Insbesondere Steuern und Gebühren haben zur Preisentwicklung beigetragen. So wurde die Umsatzsteuer auf Gas seit April 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben. Auch die Erhöhung der Gasspeicherumlage im Juli 2024 wirkte preistreibend.

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