Wer seine alte Heizung austauschen möchte, muss ab dem 21. Juli 2026 mit neuen Förderbedingungen rechnen. Die KfW kürzt mehrere Zuschüsse, senkt die maximal anrechenbaren Kosten und stellt den Einkommensbonus neu auf. Besonders deutlich wirkt sich die Änderung der Heizungsförderung bei Wärmepumpen aus. Haushalte mit niedrigem Einkommen können dagegen künftig mehr Geld erhalten.

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Auf den ersten Blick bleibt vieles beim Alten. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt weiterhin 30 Prozent. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Fördersatz. Auch die Kosten, auf die dieser Satz angewendet wird, spielen eine Rolle.
Bislang konnten bei einem Einfamilienhaus bis zu 30.000 Euro angesetzt werden. Ab dem 21. Juli sind es nur noch 28.000 Euro. Selbst bei gleichem Fördersatz fällt der Zuschuss damit niedriger aus.
Für Mehrfamilienhäuser gelten weiterhin gestaffelte Beträge. Für die zweite bis sechste Wohneinheit werden jeweils bis zu 15.000 Euro berücksichtigt, für jede weitere Wohneinheit bis zu 8.000 Euro. Ab Februar 2027 soll der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit weiter sinken. Vorgesehen ist eine Kürzung um jeweils 750 Euro zum 1. Februar und 1. August.
Für viele Eigentümer dürfte vor allem der Wegfall des Effizienzbonus ins Gewicht fallen. Bislang gab es zusätzliche fünf Prozent, wenn eine Wärmepumpe beispielsweise Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet. Dieser Bonus entfällt vollständig.
Gleichzeitig sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 Prozent. Er richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, die eine alte, noch funktionierende Heizung vorzeitig ersetzen. Wer bislang die Grundförderung, den Klimageschwindigkeitsbonus und den Effizienzbonus kombinieren konnte, verliert damit neun Prozentpunkte. Hinzu kommt, dass nur noch Kosten bis 28.000 Euro berücksichtigt werden.
Ein Beispiel zeigt, wie stark sich das auswirken kann:
Eine neue Wärmepumpe kostet 30.000 Euro. Die alte Ölheizung ist noch funktionsfähig, das Haus wird selbst genutzt und ein Einkommensbonus kommt nicht infrage.
Nach den bisherigen Bedingungen waren 55 Prozent Förderung möglich:
Der Zuschuss lag damit bei 16.500 Euro. Ab dem 21. Juli bleiben in diesem Fall 46 Prozent Förderung. Da nur noch 28.000 Euro angesetzt werden, sinkt der Zuschuss auf 12.880 Euro.
Nicht alle Haushalte werden durch die neuen Regeln schlechter gestellt. Der Einkommensbonus wird erweitert und stärker gestaffelt.
Selbstnutzende Eigentümer erhalten künftig:
Neu ist vor allem die zusätzliche Stufe bis 50.000 Euro. Haushalte in diesem Einkommensbereich gingen bisher leer aus.
Auch bei niedrigen Einkommen steigt die Förderung. Bis zu einem Haushaltsjahreseinkommen von 30.000 Euro gibt es künftig 40 statt 30 Prozent Einkommensbonus. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, verschieben sich die jeweiligen Einkommensgrenzen um 10.000 Euro nach oben. Der Zuschlag gilt einmal pro Haushalt, unabhängig von der Zahl der Kinder.
Für bestimmte Haushalte mit niedrigem Einkommen steigt auch die maximale Förderquote. Statt höchstens 70 Prozent können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Bei Kosten von 28.000 Euro entspricht das einem Zuschuss von höchstens 22.400 Euro.
Bei besonders emissionsarmen Biomasseheizungen fällt ein weiterer Zuschuss weg. Der bisherige Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro wird ab dem 21. Juli nicht mehr gezahlt. Die grundsätzliche Förderung einer förderfähigen Biomasseheizung bleibt bestehen. Es entfällt lediglich der zusätzliche Pauschalbetrag für Anlagen mit besonders niedrigen Staubemissionen.

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Für bereits geplante Vorhaben gibt es eine Übergangsfrist. Wer eine gültige Bestätigung zum Antrag besitzt, kann den Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr nach den bisherigen Bedingungen einreichen.
Bereits erteilte Förderzusagen bleiben gültig. Auch vollständig eingereichte Anträge, die noch geprüft werden, sollen weiterhin nach den bisherigen Regeln behandelt werden. Eine vorhandene, aber noch nicht genutzte Bestätigung kann auch später verwendet werden. Wird der Antrag erst ab dem 21. Juli gestellt, gelten allerdings die neuen Förderbedingungen.
Von den Kürzungen sind vor allem Eigentümer betroffen, die keinen Einkommensbonus erhalten. Bei ihnen schlagen der niedrigere Förderhöchstbetrag und die reduzierten Boni direkt durch.
Besonders teuer kann es werden, wenn mehrere Änderungen zusammenkommen. Das gilt etwa für eine Wärmepumpe, die bisher den Effizienzbonus erhalten hätte, oder für den Austausch einer alten Heizung mit Klimageschwindigkeitsbonus.
Besser gestellt werden dagegen viele selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen. Auch Haushalte mit einem Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro können erstmals einen Einkommensbonus erhalten. Die neuen Regeln führen deshalb nicht pauschal zu weniger Förderung. Sie verschieben die Unterstützung stärker in Richtung niedriger und mittlerer Einkommen.
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