Bei den energetischen Anforderungen an Gebäude könnte sich in Deutschland erneut etwas verändern. Das Präsidium der CDU hat am 12. Oktober 2026 beschlossen, beim Neubau vom strengen KfW-40-Standard abrücken zu wollen. Für Sanierungen soll sich Deutschland nach den Vorstellungen der Partei künftig stärker an den europäischen Vorgaben orientieren. Ziel ist es laut Beschluss, Bauen und Sanieren einfacher und günstiger zu machen.
Für Eigentümer und Kaufinteressenten ist vor allem die Einordnung wichtig: Die CDU-Forderung zum KfW-40-Standard ist ein politischer Beschluss und noch keine neue gesetzliche Regelung. Auch die aktuellen Förderbedingungen der KfW wurden dadurch nicht geändert.

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Die CDU will Bauvorgaben vereinfachen und bestehende Standards überprüfen. Im Präsidiumsbeschluss heißt es ausdrücklich, man wolle beim Neubau vom strengen KfW-40-Standard abrücken. Für Sanierungen soll Deutschland künftig nicht über das hinausgehen, was auf europäischer Ebene verlangt wird.
Wie das konkret aussehen könnte, bleibt offen. Der Beschluss nennt keinen neuen Standard, der KfW 40 ersetzen soll. Ebenso wenig ist festgelegt, welche Anforderungen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden tatsächlich verändert werden könnten. Gerade deshalb sollte die politische Forderung nicht mit einer bereits beschlossenen Reform verwechselt werden. Erst wenn konkrete gesetzliche Änderungen oder neue Förderbedingungen vorliegen, lässt sich beurteilen, welche Auswirkungen der Vorstoß tatsächlich haben wird.
Ein Effizienzhaus 40 wird nicht über eine feste Liste einzelner Bauteile definiert. Entscheidend ist die energetische Gesamtbilanz des Gebäudes. Als Vergleich dient ein sogenanntes Referenzgebäude nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Ein Effizienzhaus 40 darf höchstens 40 Prozent des Primärenergiebedarfs dieses Referenzgebäudes erreichen. Beim Wärmeverlust über die Gebäudehülle sind maximal 55 Prozent des Referenzwertes zulässig. Beim Effizienzhaus 55 liegen die entsprechenden Werte bei 55 beziehungsweise 70 Prozent.
Damit ein Gebäude diese Werte erreicht, müssen Gebäudehülle und Technik sinnvoll zusammenspielen. Dämmung, Fenster, Heizsystem und weitere energetische Maßnahmen können dazu beitragen. Welche Kombination erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Gebäude ab. Es gibt deshalb nicht die eine technische Ausstattung, die jedes KfW-40-Haus zwingend haben muss.
Ebenso wichtig ist die Unterscheidung zwischen Effizienzhausstandard und Förderprogramm. Ein Gebäude kann die energetischen Werte eines Effizienzhauses 40 erfüllen, ohne automatisch alle Voraussetzungen einer bestimmten Förderung zu erfüllen. Bei klimafreundlichen Neubauten gelten beispielsweise zusätzliche Anforderungen an die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes.
Die aktuelle KfW-Förderung 2026 beschränkt sich im Neubau nicht ausschließlich auf Effizienzhaus 40. Über die Programme 297 und 298 werden unter anderem klimafreundliche Wohngebäude nach EH 40 unterstützt. Gleichzeitig können unter bestimmten Voraussetzungen auch Neubauten nach Effizienzhaus 55 gefördert werden.
Für beide Förderstufen kann der Kredit derzeit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Beim Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude sind bis zu 150.000 Euro möglich.
Die Förderung von EH 55 ist allerdings zeitlich beziehungsweise durch die verfügbaren Bundesmittel begrenzt und längstens bis Ende 2026 vorgesehen. Die aktuelle politische Diskussion dreht sich deshalb weniger um die Frage, ob es neben EH 40 überhaupt andere Standards gibt, sondern darum, welche energetischen Anforderungen künftig mit der Neubauförderung verknüpft werden sollen.
Bei Bestandsimmobilien sieht die Situation anders aus. Wer eine Bestandsimmobilie sanieren möchte, muss sie für eine KfW-Förderung nicht grundsätzlich auf Effizienzhaus 40 bringen. Über KfW 261 werden bei der umfassenden Sanierung bestehender Wohngebäude unterschiedliche Effizienzhausstufen gefördert. Dazu gehören EH 40, EH 55, EH 70 und EH 85 sowie Effizienzhaus Denkmal in den jeweils vorgesehenen Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeitsklassen. Der mögliche Förderkredit liegt bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Welche Stufe sinnvoll ist, hängt stark vom Ausgangszustand des Hauses ab. Ein Gebäude aus den 1960er- oder 1970er-Jahren bringt andere Voraussetzungen mit als ein Haus, bei dem Dach, Fenster oder Heiztechnik bereits erneuert wurden. Wer eine Bestandsimmobilie sanieren möchte, muss deshalb nicht automatisch die höchstmögliche Effizienzstufe anstreben. Maßgeblich ist, welche Maßnahmen technisch sinnvoll, wirtschaftlich vertretbar und förderfähig sind.
Der politische Vorstoß könnte für Bestandsimmobilien deshalb vor allem dort relevant werden, wo nationale Anforderungen über europäische Vorgaben hinausgehen. Welche Bereiche davon tatsächlich betroffen wären, lässt sich aus dem CDU-Beschluss bisher nicht ableiten.

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Mit dem europäischen Standard ist vor allem die EU-Gebäuderichtlinie gemeint. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, den Energieverbrauch ihres Wohngebäudebestands in den kommenden Jahren zu senken. Bis 2030 soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands gegenüber 2020 um mindestens 16 Prozent sinken. Bis 2035 sind 20 bis 22 Prozent vorgesehen. Ein erheblicher Teil dieser Einsparungen soll bei den energetisch schlechtesten Wohngebäuden erreicht werden.
Daraus folgt jedoch keine pauschale Vorgabe, wonach jedes ältere Einfamilienhaus bis zu einem bestimmten Termin eine festgelegte Effizienzhausstufe erreichen muss. Die EU formuliert Ziele für den gesamten Gebäudebestand und lässt den Mitgliedstaaten Spielraum bei der Umsetzung. Deutschland kann dafür beispielsweise Förderprogramme, technische Unterstützung oder eigene Mindestanforderungen einsetzen. Welche nationalen Regeln künftig bestehen bleiben, verändert oder gestrichen werden könnten, ist damit noch nicht beantwortet.
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie wird der mögliche Modernisierungsbedarf häufig von Anfang an mitgedacht. Neben dem Kaufpreis spielen Arbeiten an Dach, Fenstern, Heizung oder Gebäudehülle eine Rolle. Wie umfangreich diese Maßnahmen ausfallen, hängt stark vom Zustand des Hauses ab.
Sollten die Anforderungen künftig tatsächlich gelockert werden, könnte sich der finanzielle und technische Spielraum bei einer energetischen Sanierung verändern. Käufer könnten Maßnahmen möglicherweise anders priorisieren oder kombinieren. Ob daraus geringere Investitionen oder neue Fördermöglichkeiten entstehen, hängt jedoch von der konkreten Umsetzung ab. Für aktuelle Kaufentscheidungen bleibt deshalb die heutige Förder- und Rechtslage maßgeblich.
Für Eigentümer, die über einen Verkauf nachdenken, besteht derzeit kein Anlass, wegen der politischen Diskussion kurzfristig zusätzliche Sanierungen einzuplanen oder den Verkaufsstart zu verschieben.
Ein bestehendes Haus muss vor dem Verkauf weder auf Effizienzhaus 40 gebracht noch vollständig energetisch modernisiert werden. Der energetische Zustand ist ein Merkmal der Immobilie, aber nur eines von mehreren. Lage, Grundstück, Wohnfläche, Grundriss, Zustand und Kaufpreis bleiben ebenso wichtig.
Gerade bei älteren Häusern kann es sinnvoll sein, größere Modernisierungen dem späteren Käufer zu überlassen. Viele Interessenten haben eigene Vorstellungen davon, welche Maßnahmen sie nach dem Erwerb umsetzen möchten. Für Verkäufer ist deshalb vor allem wichtig, den tatsächlichen Zustand transparent darzustellen und vorhandene Unterlagen wie den Energieausweis bereitzuhalten.
Sollten die Sanierungsanforderungen künftig tatsächlich verändert werden, könnte das ältere Bestandsimmobilien für Käufer anders kalkulierbar machen. Ob dieser Effekt eintritt, hängt jedoch von den späteren gesetzlichen und förderpolitischen Entscheidungen ab.
Eine allgemeine Pflicht, Neubauten nach KfW 40 zu errichten oder bestehende Häuser auf dieses Niveau zu sanieren, gibt es nicht. Der Standard spielt vor allem bei bestimmten Förderprogrammen eine Rolle.
Beim Neubau gelten je nach Förderprogramm unterschiedliche Voraussetzungen. Bei Bestandsgebäuden stehen für umfassende Sanierungen mehrere Effizienzhausstufen zur Verfügung. Welche davon für ein konkretes Gebäude sinnvoll ist, hängt vom Zustand des Hauses, den geplanten Maßnahmen und den verfügbaren Fördermöglichkeiten ab.
Der CDU-Beschluss vom 12. Oktober 2026 bringt neue Bewegung in die Diskussion um energetische Gebäudestandards. Für Käufer und Verkäufer älterer Häuser dürfte dabei vor allem die angekündigte Orientierung an europäischen Sanierungsstandards interessant werden.
Ob daraus tatsächlich einfachere Anforderungen entstehen und wie sich eine Änderung auf bestehende KfW-Programme auswirken würde, ist noch offen. Bis konkrete Regelungen vorliegen, bleiben die bestehenden gesetzlichen Vorgaben und Förderprogramme die Grundlage für Neubau, Kauf und Sanierung.
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