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Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen steht vor dem Aus

26 September
Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen steht vor dem Aus

Wenn Sie ab 2027 eine neue Photovoltaikanlage auf Ihrem Haus installieren möchten, könnten sich die Förderbedingungen deutlich verändern. Denn die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen soll nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 schrittweise auslaufen. Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 erstmals beraten und anschließend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Beschlossen ist die Änderung damit noch nicht. Für bereits bestehende Anlagen soll sich dagegen nichts ändern. Wer seine Photovoltaikanlage schon in Betrieb hat, behält die zugesagte Förderung für die vorgesehene Laufzeit.

Einspeisevergütung für PV-Anlagen: Vergütung  2027 soll deutlich sinken

Für Photovoltaikanlagen mit weniger als 25 Kilowatt ist zunächst eine Übergangsregelung geplant. Bis Ende 2028 sollen neu installierte Anlagen weiterhin eine feste Vergütung für eingespeisten Strom erhalten. Vorgesehen sind allerdings nur noch 5,2 Cent je Kilowattstunde, und auch die Laufzeit soll deutlich kürzer werden.

Statt der bisherigen Förderung über grundsätzlich 20 Jahre soll die Vergütung bei neuen Anlagen nur noch drei Jahre gezahlt werden. Danach ist für den eingespeisten Strom eine Direktvermarktung vorgesehen. Planen Sie gerade eine neue PV-Anlage, sollten Sie deshalb genau darauf achten, wann sie in Betrieb geht. Denn für eine Anlage, die noch unter die bisherigen Regeln fällt, gelten andere wirtschaftliche Voraussetzungen als für eine Anlage, die erst nach Inkrafttreten der geplanten EEG-Novelle ans Netz geht.

Haus mit einer PV Anlage auf dem Dach.

Foto von Vivint Solar auf Unsplash

Einspeisevergütung für PV-Anlagen: Eigenverbrauch wird künftig wichtiger

Bei einer privaten Photovoltaikanlage fließt ein Teil des erzeugten Stroms direkt in den eigenen Haushalt. Was Sie nicht selbst verbrauchen, wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.

Wenn die langfristig garantierte Einspeisevergütung für Photovoltaik bei Neuanlagen wegfällt, verändert sich diese Rechnung. Dann wird es noch interessanter, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu nutzen. Denn jede Kilowattstunde vom eigenen Dach müssen Sie nicht beim Energieversorger einkaufen. Ein Batteriespeicher kann dabei helfen, den tagsüber erzeugten Strom auch am Abend oder in der Nacht zu nutzen. Ob sich die zusätzliche Investition rechnet, hängt allerdings stark vom eigenen Verbrauch, der Größe der Anlage, den Anschaffungskosten und dem Strompreis ab.

Direktvermarktung soll auch kleine Anlagen betreffen

Nach den bisherigen Plänen sollen neue Photovoltaikanlagen ihren überschüssigen Strom später stärker über den Markt verkaufen. Langfristig würde das auch kleinere private Dachanlagen betreffen.

Sie müssten Ihren Solarstrom dafür nicht selbst an der Strombörse anbieten. Direktvermarkter übernehmen diese Aufgabe. Für private Eigentümer kommt damit aber eine neue Frage hinzu: Welche Erlöse bleiben nach Abzug möglicher Vermarktungskosten tatsächlich übrig? Gerade bei kleinen Anlagen kann das einen Unterschied machen. Solange das Gesetzgebungsverfahren noch läuft, sollte eine Wirtschaftlichkeitsberechnung deshalb nicht allein auf den derzeit vorgesehenen 5,2 Cent oder der dreijährigen Übergangsfrist beruhen.

Beim Hauskauf zählt das Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage

Auch wenn Sie ein Haus mit vorhandener Photovoltaikanlage kaufen möchten, sollten Sie sich die Unterlagen dazu zeigen lassen. Neben der Leistung der Anlage ist vor allem das Inbetriebnahmedatum wichtig, denn daran hängt, welche Einspeisevergütung gilt und wie lange sie noch gezahlt wird. Bestehende Anlagen sollen ihre zugesagte Förderung behalten. Eine ältere PV-Anlage kann deshalb noch über Jahre Einnahmen zu einem festgelegten Vergütungssatz bringen.

Auch für den Immobilienwert kann eine vorhandene Photovoltaikanlage interessant sein. Sie kann ein Haus für Käufer attraktiver machen und sich positiv auf den Wert auswirken. Wie groß dieser Effekt ausfällt, hängt allerdings nicht allein von den Solarmodulen auf dem Dach ab. Lage, Baujahr, energetischer Zustand und die übrige Ausstattung spielen beim Kaufpreis weiterhin eine wichtige Rolle.

Schauen Sie deshalb genau hin, was Sie mit dem Haus übernehmen. Gehört die Anlage dem Eigentümer oder ist sie gemietet beziehungsweise gepachtet? Wie alt sind Module und Wechselrichter? Welche Erträge wurden in den vergangenen Jahren erzielt und wie lange läuft die aktuelle Einspeisevergütung noch? Ist zusätzlich ein Batteriespeicher vorhanden, sind dessen Alter, Kapazität und Zustand ebenfalls interessant. So lässt sich besser einschätzen, welchen wirtschaftlichen Nutzen die Anlage tatsächlich noch hat.

Noch ist die EEG-Novelle 2027 nicht beschlossen

Nach der ersten Lesung liegt der Regierungsentwurf nun beim Wirtschaftsausschuss. Erst danach geht das Gesetzgebungsverfahren weiter. Bis zur endgültigen Entscheidung können sich einzelne Regelungen noch verändern.

Wenn Sie momentan eine Photovoltaikanlage planen, sollten Sie deshalb verfolgen, welche Regelungen am Ende tatsächlich beschlossen werden. Vor allem die Höhe und Laufzeit der Übergangsvergütung sowie die Vorgaben zur Direktvermarktung können die Rechnung einer neuen Anlage verändern. Beim Kauf eines Hauses mit bestehender PV-Anlage zählt dagegen vor allem, unter welchen Bedingungen die Anlage bereits läuft. Das Inbetriebnahmedatum, die noch verbleibende Vergütungsdauer und der technische Zustand gehören deshalb zu den Unterlagen, die Sie sich vor dem Kauf genauer ansehen sollten.

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