Grundsteuerreform wirklich verfassungswidrig?

4 März
Grundsteuerreform wirklich verfassungswidrig?

Die neu berechnete Grundsteuer sorgte in der Bevölkerung nicht nur für Aufregung, sondern unter Immobilienbesitzern auch für Angst und Sorge. Nachdem die neuen Berechnungen alle durchgeführt und bei den Ämtern vorliegen, kommt eine neue Angstwelle auf Hausbesitzer zu. Denn man befürchtet, dass die neue Grundsteuer erhebliche Kosten verursachen könnte. Wie sieht es denn nun mit der Grundsteuer aus, die beispielsweise auch auf eine grüne Wiese erhoben werden kann. Die fehlende einheitliche Regelung der Bundesländer fehlt den Grundstücksbesitzern. Bei der Grundsteuerreform geht Baden-Württemberg einen anderen Weg als alle anderen Bundesländer.

Grundsteuerreform wirklich verfassungswidrig?

Grundsteuerreform – sind hohe Kosten wirklich zu befürchten?

Die Grundsteuerreform hat viele Grundstücksbesitzer in Zweifel versetzt. Grund dafür waren fehlende einheitliche Regelungen bei der Berechnung. Nachdem diese Sorgen aufgelöst wurden, kommen nun neue hinzu. Zugrunde liegen diese der Besorgnis um zu hohe Kosten, wie auch Fernsehmedien aktuell berichten. Vor allem ungenutztes Bauland, wie eine Wiese oder Ähnliches, könnten die Kosten bei der Grundsteuerreform nach oben treiben. Während bisher nur wenige Kosten dafür im Jahr anfielen, könnten vor allem Grundstücksbesitzer in Baden-Württemberg mit einem erheblichen Anstieg der Grundsteuer rechnen. In einigen Fällen geht man von mehreren tausend Euro aus. Wer also als mehrere Grundstücke besitzt und davon einige als Baugrundstücke deklariert werden können, wird sich warm anziehen müssen. Davon gehen Experten aus. Ob sich diese Angst wirklich bewahrheitet ist, bisher nicht abzusehen, denn die ersten Bescheide werde erst 2025 fällig.

Warum könnten Grundstücke so teuer werden?

Momentan geht man davon aus, dass es vor allem Besitzer von Grundstücken in Baden-Württemberg so schwer treffen könnte. Denn es ist eines der Bundesländer, welches nicht Grundsteuer nicht nach dem Bundesmodell berechnet.  Auch Hamburg, Hessen und Bayern zählen mit dazu. Und selbst Niedersachsen hat sich für den Sonderweg entschieden. Das Bundesmodell bezieht in seine Berechnungen die Gebäudeart mit ein, was in den anderen Berechnungsgrundlagen entfällt.

Heißt also: Die Finanzämter werden entlastet, denn künftig ist es egal, ob auf dem Grundstück ein Schuppen oder eine Villa zu finden ist.

Das ist jedoch den meisten Besitzern einer Immobilie oder eines Grundstücks bekannt. Eine Unbekannte ist jedoch die Höhe für die Grundsteuer.  Hier erwartet sehr viele Besitzer eine Überraschung.

Grundstückssteuer kann teuer werden.

Sind die Modelle wirklich verfassungswidrig?

Aktuell gibt es bei diesem Thema eine hohe Einspruchsquote, welche auf die Musterklagen zurückzuführen sind. Diese wurden von mehreren Verbänden, darunter auch dem Bund der Steuerzahler, unterstützt. Sowohl das Bundesmodell als auch das in Bade-Württemberg sei laut Verbänden verfassungswidrig. In Baden-Württemberg liegt die aktuelle Klage beim Finanzgericht des Landes. Sollte es dazu kommen, dass die Klage abgewiesen wird, möchten die Verbände in Revision gehen. Das Spiel rund um die Grundstückssteuer ist also noch lange nicht vorbei. Für Haus- und Grundstücksbesitzer eine derbe Geduldsprobe, die eventuell mit zu hohen Kosten enden kann. Wie es genau in dem besagten Fall weitergeht, ist bisher nicht abzusehen. Mit der neuen Grundsteuer sollen die Besitzer jedoch gezwungen werden, mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

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