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Hochbaustatistikgesetz -Bundesregierung will Änderungen vornehmen

14 Mai
Hochbaustatistikgesetz -Bundesregierung will Änderungen vornehmen

Die Lage beim Wohnungsbau ist unverändert und sieht damit weiterhin miserabel aus. Jedem zweiten Wohnungsbauunternehmen fehlen die Aufträge, was darauf schließen lässt, dass immer weniger Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Zwar ist der Wohnungsbau seit Beginn 2024 leicht angestiegen, jedoch liegt er auch im ersten Quartal 2024 immer noch in einem negativen Bereich, im direkten Vergleich zu den Jahren zuvor. Damit verschärft sich der Druck auf dem Wohnungsmarkt enorm. Mit dem Hochbaustatistikgesetz möchte die Bundesregierung diese Entwicklung verringern und den Wohnungsbau vorantreiben. Wer bisher von dem Gesetz nicht viel gehört hat oder sich informieren möchte, der ist jetzt genau an der richtigen Adresse.

Was sagt das Hochbaustatistikgesetz aus?

Grundlegend geht es bei dem Hochbaustatistikgesetz um die Erhebung unterschiedlicher Daten. Dazu gehört auch die Baufertigstellungsstatistik, die nach den neusten Entwürfen der Bundesregierung monatlich erhoben werden sollen. Heißt also, das Hochbaustatistikgesetz regelt die Erhebung statistischer Daten zur Bautätigkeit im Hochbau in Deutschland. Die Baufertigstellungszahlen werden jedoch erst im Mai des Folgejahres veröffentlicht, was eine zeitnahe Analyse erschwert. Wer im Wohnungsbau tätig sein möchte oder eine Immobilie plant, die Familien eine Unterkunft bieten, der sollte sich mit dem Gesetz befassen. Denn das Hauptziel des Hochbaustatistikgesetzes ist die Erhebung statistischer Daten zur Bautätigkeit im Hochbau in Deutschland, um eine verlässliche Datengrundlage für verschiedene Zwecke bereitzustellen:

  • Für die Konjunktur- und Wohnungspolitik, um die Entwicklung auf dem Bau- und Wohnungsmarkt besser einschätzen zu können.
  • Für die Wohnungs- und Bauwirtschaft, um Trends und Bedarfe frühzeitig zu erkennen. Das könnte einen Einfluss auf die Preise von Grundstücken, Immobilien oder auch späteren Mieten haben.
  • Für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, da der Bausektor einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftsleistung leistet.
  • Für Stadtplanung, Klimaschutz und Wissenschaft, die auf verlässliche Daten zur Bautätigkeit angewiesen sind.

Aktuell erfasst das Gesetz Daten zu den Baugenehmigungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Zeitgleich werden Statistiken zu den Baufertigstellungen von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden erhoben.

Hinweis: Warum sind die Daten des Hochbaustatistikgesetz so wichtig und welchen Einfluss haben sie auf die Wohnpolitik? Die Daten zu Baugenehmigungen, Baubeginnen und Baufertigstellungen von Wohngebäuden geben Aufschluss über die aktuelle Entwicklung der Wohnungsbauleistung.  Dies ist essentiell, um den Wohnungsbaubedarf einschätzen und entsprechende wohnungsbaupolitische Maßnahmen ergreifen zu können.

Welchen Einfluss haben die Daten aus dem Gesetz für Immobilienkäufer?

Wer plant eine Immobilie in Kassel oder einen anderen Teil Deutschlands zu kaufen, der wird nicht direkt mit dem Hochbaustatistikgesetz in Verbindung kommen. Jedoch hat die Erhebung der dortigen Daten indirekt Einfluss auf die Immobilienkäufe, da sie Aufschluss über die Angebotssituation geben.

Die Daten zu Baugenehmigungen, Baubeginnen und Baufertigstellungen zeigen die Entwicklung des Neubaus von Wohngebäuden auf. Dies beeinflusst mittel- bis langfristig das Angebot an Immobilien. Die geplante Erfassung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus gibt Hinweise auf das zukünftige Angebot in diesem Segment, das für einkommensschwächere Käufer relevant ist.

Hochbaustatistikgesetz – die relevanten Änderungen

Die Bundesregierung sieht eine Änderung des Gesetz vor, welche sich vor allem auf den Zeitraum der Datenerhebung bezieht.  Doch was genau für Änderungen werden im Hochbaustatistikgesetz vorgenommen? Die Datenerhebung wird sich ändern. Vorgesehen ist eine monatliche Änderung zur Erhebung der Daten zum Baubeginn und der Baufertigstellung. Vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung der Daten zu Baubeginnen und Baufertigstellungen sind von der Regierung ebenso vorgesehen. Auch eine Digitalisierung der Datenübertragung von Bauaufsichtsbehörden zu Statistischen Landesämtern zur Senkung des Erfüllungsaufwands für Bauherren soll vorgesehen sein.

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