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Solarpflicht für Wohngebäude

6 Juli
Solarpflicht für Wohngebäude

Solarpflicht für Wohngebäude: Was Immobilienbesitzer jetzt wissen müssen

Seit Juli 2025 gelten in acht Bundesländern neue Regeln für Solaranlagen auf Wohngebäuden (Solarpflicht für Wohngebäude). Diese Entwicklung betrifft alle Immobilienbesitzer und potenzielle Käufer. In der Hälfte aller deutschen Bundesländer gibt es mittlerweile eine Solarpflicht für Wohngebäude. Diese Pflicht greift meist bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen. Die Regelungen unterscheiden sich aber stark zwischen den Ländern. Eine bundesweite Lösung ist derzeit nicht in Sicht. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze und Verordnungen erlassen. Das macht die Situation für Immobilienbesitzer unübersichtlich. Wir klären deswegen die wichtigsten Fakten zur Solarpflicht für Wohngebäude.

Solarpflicht für Wohngebäude

Wo gilt die Solarpflicht für Wohngebäude bereits?

Die Regelungen unterscheiden sich stark zwischen den Bundesländern. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Bestimmungen in den acht Ländern mit Solarpflicht für Wohngebäude:

  • Baden-Württemberg: Seit Mai 2022 Pflicht bei Neubauten, seit Januar 2023 bei Dachsanierungen. Mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche müssen belegt werden. Alternative: Solarthermische Anlage.
  • Bayern: Nur eine Empfehlung für neue Wohngebäude. Keine rechtlichen Folgen bei Nichtbeachtung.
  • Berlin: 30 Prozent der Dachfläche bei Neubauten und umfangreicheren Sanierungen. Gilt für Dächer über 50 Quadratmeter. Ausnahmen: Denkmalschutz, Nordausrichtung, besondere Härtefälle.
  • Bremen: Seit Juli 2025 auch bei Neubauten 50 Prozent der Bruttodachfläche. Bei Dachsanierungen bereits seit Juli 2024.
  • Hamburg: 30 Prozent der Dachfläche bei Neubauten und wesentlichen Umbauten. Solarthermische Anlagen als Alternative erlaubt.
  • Niedersachsen: Seit Januar 2025 für alle neuen Wohngebäude ab 50 Quadratmetern Dachfläche. Mindestens 50 Prozent Belegung. Gilt auch bei grundlegenden Dachsanierungen.
  • Nordrhein-Westfalen: Seit 2025 für neue Wohngebäude mit 30 Prozent Mindestbelegung. Ab 2026 auch bei Altbau-Dachsanierungen.
  • Rheinland-Pfalz: Seit Januar 2024 „PV-ready“-Pflicht für neue Wohnhäuser. Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen müssen vorhanden sein, Installation aber nicht sofort erforderlich.

Was bedeutet das für Sie als Immobilienbesitzer?

Die Solarpflicht hat konkrete Auswirkungen auf Ihre Planungen und Kosten. Je nach Situation müssen Sie unterschiedliche Aspekte beachten. Welche das sind, klären wir nun auf:

  • Bei Neubauten: Wenn Sie ein neues Haus bauen, sollten Sie die Solarpflicht von Anfang an einplanen. Die Kosten für eine Photovoltaikanlage können Sie direkt in die Baufinanzierung einbeziehen. Oft ist das günstiger als eine spätere Nachrüstung.
  • Bei Dachsanierungen: Planen Sie eine größere Dachsanierung? Dann informieren Sie sich rechtzeitig über die Solarpflicht in Ihrem Bundesland. Die Installation einer Photovoltaikanlage während der Sanierung ist meist kostengünstiger als eine separate Montage.
  • Beim Immobilienkauf: Achten Sie beim Kauf einer Immobilie darauf, ob bereits eine Solaranlage vorhanden ist. Falls nicht, kalkulieren Sie die möglichen Kosten für eine spätere Installation ein. Das kann den Kaufpreis beeinflussen.

Fast alle Bundesländer haben zur Solarpflicht für Wohngebäude Ausnahmen definiert. Dazu gehören die folgenden:

  • Technische Unmöglichkeit der Installation
  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit
  • Denkmalschutz
  • Ungünstige Dachausrichtung (meist nach Norden)

Als Alternative zu Photovoltaikanlagen akzeptieren viele Länder außerdem solarthermische Anlagen. Diese nutzen die Sonnenenergie für Warmwasser und Heizung statt für Strom.

Solarpflicht für Wohngebäude

Blick in die Zukunft

Die Solarpflicht wird sich weiter ausbreiten. Auch auf europäischer Ebene gibt es entsprechende Pläne. Die EU-Gebäuderichtlinie sieht eine Solarpflicht für gewerbliche und öffentliche Neubauten ab 2026 vor. Weitere Bundesländer arbeiten an eigenen Regelungen. Schleswig-Holstein plant eine Solarpflicht für Wohngebäude ab März 2026. Auch andere Länder werden wahrscheinlich nachziehen. Die Solarpflicht ist Realität geworden. Als Immobilienbesitzer sollten Sie sich frühzeitig informieren und planen. Eine Photovoltaikanlage ist heute nicht mehr nur eine umweltfreundliche Entscheidung, sondern in vielen Fällen auch eine gesetzliche Verpflichtung. Nutzen Sie die Beratungsangebote vor Ort und informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten. So können Sie die Solarpflicht als Chance für eine nachhaltige und wirtschaftliche Energieversorgung nutzen.

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