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Wärmeplanungsgesetz soll erneut geändert werden

5 September
Wärmeplanungsgesetz soll erneut geändert werden

Beim Wärmeplanungsgesetz stehen weitere Änderungen an. Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am aktuellen Gesetzentwurf. Dabei geht es vor allem um die Daten, die Städte und Gemeinden für ihre kommunale Wärmeplanung nutzen. Gleichzeitig soll das Verfahren für kleinere Orte einfacher werden.

Wenn Sie ein Haus besitzen und einen Verkauf planen, ist die Wärmeplanung Ihrer Kommune durchaus relevant. Sie kann Hinweise darauf geben, welche Wärmeversorgung für Ihr Wohngebiet langfristig vorgesehen ist. Gerade bei einem Haus mit älterer Gasheizung oder Ölheizung kann das für Kaufinteressenten eine wichtige Rolle spielen.

Biomasseheizung

Foto von alpha innotec auf Unsplash

Bundesrat fordert beim Wärmeplanungsgesetz eine einheitliche Gebäudedatenbank

Ein zentraler Streitpunkt betrifft die Gebäudedaten, auf die Städte und Gemeinden für ihre Wärmeplanung zugreifen. Der Bundesrat fordert eine bundesweit standardisierte, flächendeckende und datenschutzkonforme Gebäudedatenbank.

Bisher kommen viele der benötigten Informationen aus unterschiedlichen Quellen. Der Bundesrat möchte diese Daten deshalb stärker bündeln. Die Bundesregierung setzt dagegen eher auf eine Verknüpfung bestehender Systeme über Schnittstellen. Für einen Hausverkauf hat diese Frage zunächst keine direkten Folgen. Sie beeinflusst aber, wie verlässlich und nachvollziehbar ein späterer Wärmeplan für Ihre Gemeinde ausfallen kann.

In kleineren Gemeinden soll die Wärmeplanung einfacher werden

Wenn Sie in einer kleineren Gemeinde wohnen, kann sich die Planung künftig deutlich verschlanken. Für Orte mit bis zu 15.000 Einwohnern sieht der Gesetzentwurf ein vereinfachtes Verfahren vor.

Gerade für ländliche Regionen könnte die geplante Änderung des Wärmeplanungsgesetzes deshalb relevant werden. Dort fehlt die kommunale Wärmeplanung teilweise noch oder befindet sich erst im Aufbau. In Nordhessen betrifft das viele kleinere Städte und Gemeinden.

Hinzu kommt, dass sich ein flächendeckendes Wärmenetz oder Wasserstoffnetz nicht überall wirtschaftlich umsetzen lässt. In solchen Fällen soll die Planung stärker berücksichtigen können, dass Häuser auch langfristig dezentral beheizt werden. Wenn Sie Ihr Haus in einer kleineren Kommune verkaufen, sollten Sie deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass irgendwann ein Wärmenetz für Ihr Wohngebiet entsteht.

Was der Wärmeplan über Ihr Haus aussagt

Hat Ihre Stadt oder Gemeinde bereits einen Wärmeplan veröffentlicht, können Sie darin nachsehen, wie die künftige Versorgung in Ihrem Gebiet eingeschätzt wird. Möglich sind zum Beispiel Bereiche, in denen ein Wärmenetz geprüft oder geplant wird, oder Gebiete, in denen eher dezentrale Heizlösungen vorgesehen sind.

Beim Verkauf sollten Sie solche Angaben genau einordnen. Ein kommunaler Wärmeplan bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Haus später tatsächlich an ein Wärmenetz angeschlossen wird. Das Wärmeplanungsgesetz stellt klar, dass der Wärmeplan selbst keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung hat. Aus der Einordnung eines Gebietes entsteht also weder automatisch ein Anschlussanspruch noch eine Pflicht, eine bestimmte Heizungsart zu nutzen.

Wenn Sie mit Interessenten über die künftige Wärmeversorgung sprechen, sollten Sie sich deshalb auf das beschränken, was Ihre Kommune tatsächlich veröffentlicht hat. Aus einem möglichen Wärmenetzgebiet sollte kein sicherer Fernwärmeanschluss werden, solange es dafür noch keine konkrete Planung gibt.

Bei älteren Heizungen kommen schnell Fragen auf

Besonders relevant wird die kommunale Wärmeplanung, wenn Ihr Haus noch mit einer älteren Gas- oder Ölheizung ausgestattet ist. Kaufinteressenten werden sich dann eher fragen, welche Möglichkeiten bei einem späteren Heizungstausch bestehen. Ist ein Wärmenetz geplant? Bleibt die Versorgung voraussichtlich dezentral? Oder gibt es für das Gebiet noch gar keine belastbare Planung?

Ein vorhandener Wärmeplan kann bei solchen Fragen helfen. Er ersetzt aber nicht den Blick auf das Gebäude selbst. Dämmstandard, Heizflächen und technische Ausstattung bleiben genauso wichtig. Vor dem Verkauf sollten deshalb auch die Unterlagen zur Heizung griffbereit sein. Dazu gehören etwa das Baujahr der Anlage und Nachweise über bereits ausgeführte energetische Arbeiten.

Noch nicht jede Gemeinde hat einen fertigen Wärmeplan

Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern galt für die kommunale Wärmeplanung eine Frist bis Ende Juni 2026. Gemeinden mit höchstens 100.000 Einwohnern haben nach der geltenden Regelung noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

Die geplanten Änderungen am Wärmeplanungsgesetz ändern zunächst nichts daran, dass viele kleinere Gemeinden ihren Wärmeplan noch erarbeiten. Wenn Sie dort ein Haus verkaufen, kann es deshalb gut sein, dass noch keine fertige Planung vorliegt. Vor einem Hausverkauf lohnt sich ein Blick auf die Website Ihrer Kommune. Viele Städte und Gemeinden informieren dort über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung, veröffentlichen Zwischenergebnisse oder stellen bereits fertige Wärmepläne bereit.

Gibt es für Ihr Wohngebiet noch keine belastbaren Angaben, sollten Sie das gegenüber Interessenten auch genau so sagen. Spekulationen über einen späteren Fernwärmeanschluss bringen Ihnen im Verkauf nichts und können bei Käufern falsche Erwartungen wecken.

Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch

Die geplanten Änderungen sind noch nicht beschlossen. Am 8. September 2026 findet im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages eine öffentliche Anhörung statt. Dort nehmen Sachverständige zu den geplanten Änderungen Stellung. Wie das Wärmeplanungsgesetz am Ende angepasst wird, steht deshalb noch nicht fest. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, können einzelne Punkte noch verändert werden.

Wenn Sie Ihr Haus in den kommenden Jahren verkaufen möchten, sollten Sie vor allem wissen, wie weit Ihre Kommune mit der Wärmeplanung ist und welche Aussagen sich daraus tatsächlich ableiten lassen. Gerade bei einem älteren Heizsystem können Sie damit Fragen zu einem späteren Heizungstausch oder zur möglichen Wärmeversorgung fundierter beantworten, ohne aus einer Planung bereits eine feste Zusage zu machen.

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