Der EnergieausweisAuf der sicheren Seite mit IMMOperlen

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden.

Eine Grafik eines Hauses. Stufen des Energieausweises überlagert.
Energieausweis mit Taschenrechner.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Wenn der Bauantrag für das Wohngebäude allerdings vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und dieses Haus weniger als fünf Wohneinheiten hat, wird, sofern das Objekt nicht unter eine Sonderregelung fällt, ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Der Bedarfsausweis erfordert eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet.

Ich habe noch keinen Energieausweis

Es drohen Eigentümern, die keinen Energieausweis bei einer Vermietung oder einem Verkauf vorlegen können ein Bußgeld von bis zu 15.000,00€. Begründet wird das relativ hohe Bußgeld damit, da es einem Mieter oder Käufer eine gute Vergleichsgrundlage gäbe.

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