Mangelnde Gebäudesanierung: Studie deckt Problem auf

25 März
Mangelnde Gebäudesanierung: Studie deckt Problem auf

Laut einer Studie innerhalb der Branche sind zahlreiche Immobilien sanierungsbedürftig, da sie immer noch in einer schlechten Energieeffizienzklasse sind. Der Sanierungsbedarf ist demnach ungebrochen hoch. Jedoch herrscht bei der Sanierung von Immobilien Unsicherheit und Zurückhaltung. Das war nicht immer so. Denn die Anzahl an energetisch sanierten Objekten stieg im ersten Quartal 2019 massiv. Diese Entwicklung hielt nicht stand, denn im zweiten Quartal 2023 ging die Anzahl an energetisch sanierten Immobilien um 21 Prozent zurück. Das Niveau von 2019 wurde auch im vierten Quartal 2023 nicht wieder erreicht. Nun greift die Europäische Union ein und will die Gebäudesanierung für höhere Energieeffizienzklassen vorantreiben. Immobilienbesitzer müssen nun aber keine Bedenken haben, denn eine Sanierungspflicht für Wohngebäude steht nicht zur Debatte.

Gebäudesanierung – energieeffiziente Immobilien haben Vorteile

Die Immobilienlandschaft verändert sich stetig. Neben aktuell sinkenden Finanzierungszinsen und fallenden Preisen zeigt sich zeitgleich eine bemerkenswerte Beständigkeit im Sektor der energieeffiziente Gebäude. Während die Immobilienpreise für Gebäude mit niedrigeren Effizienzklassen sinken, bleiben die Preise für energieeffiziente Immobilien stabil. Teilweise ist sogar ein leichter Anstieg zu verspüren. Jedoch verbirgt sich hinter dieser Entwicklung eine alarmierende Realität: Der Bedarf an Gebäudesanierungen bleibt ungebrochen hoch, wie Studien von Immoscout24 beweisen. Dabei kann sich eine energetische Sanierung lohnen, wenn man die Vorzüge betrachtet. Wer seine Immobilie energieeffizient saniert, ermöglicht sich selbst hohe Einsparungen. Geringere Heizkosten und eine langfristige Werterhaltung Ihrer Investitionen sind zwei der wertvollen Aspekte.

EU-Parlament gibt neue Sanierungsvorgaben bekannt

Immobilienbesitzer sollen dazu angehalten werden ihre Gebäude zu sanieren. Vor allem der Energiebedarf der Wohngebäude soll dadurch gesenkt werden, damit die Klimaziele noch erreichbar sind. Was hat das EU-Parlament in diesem Zusammenhang beschlossen? Die Mehrheit der Abgeordneten entschieden, dass der Energieverbrauch für Wohngebäude bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent sinken soll. Fünf Jahre später soll die Senkung bei 20 bis 22 Prozent liegen. Für Gebäude, die nicht zum Wohnen geeignet sind, sehen die Vorschriften etwas anders aus. Hier hat man sich darauf geeinigt, dass bis 2033 die Senkung bei 26 Prozent liegen soll.

Die jüngsten Entscheidungen auf EU-Ebene bezüglich der Gebäudesanierung werfen in Deutschland wichtige Fragen auf. Vor allem bei Immobilienbesitzern steht die Frage im Raum, ob man sie zu einer Sanierung zwingen kann. Aktuell kann man noch nicht genau eingrenzen, wohin die neuen Vorgaben führen werden. Jedoch geht man nicht davon aus, dass die Bundesregierung Hausbesitzer zu einer Sanierung zwingen kann.

Bei einer fehlenden Sanierung kann es jedoch dazu kommen, dass das Gebäude an Wert verliert. Eine solche Entwicklung zeigte sich bereits beim Heizungsgesetz. Sind das alle Änderungen, die auf Hausbesitzer zukommen? Nein, denn es wurde auch beschlossen, dass bis 2040 keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden dürfen. Zeitgleich müssen die EU-Staaten ab 2025 Subventionen für Heizungen mit fossilen Energieträgern einstellen. Ebenso müssen auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden ab 2027 teilweise Solaranlagen installiert werden. Es kommen also einige Änderungen auf Hausbesitzer zu.

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