Lokal erzeugter Strom, der es Vermietern ermöglicht diesen direkt an seine Mieter weiterzugeben, ohne diesen vorher durch das öffentliche Stromnetz leiten zu müssen-das war die Grundidee des Mieterstrom. Bereits 2017 wurde über eine derartige Möglichkeit gesprochen. Doch erst jetzt hat die deutsche Bundesregierung es geschafft eine Reihe von Reformen auf den Weg zu bringen, welche dieses Vorhaben auch umsetzbar macht. Eines der Hauptmerkmale des Mieterstroms ist die Erzeugung durch Solaranlagen auf dem Dach der Immobilie. Natürlich kann der Strom auch aus anderen erneuerbaren Quellen stammen. Jedoch hat sich die Solarenergie bei vielen Immobilienkäufern in den vergangenen Jahren durchsetzen können.
Die deutsche Bundesregierung hat durch eine Reihe von gesetzlichen Reformen den rechtlichen und finanziellen Rahmen für Mieterstromprojekte verbessert. Damit wurde der Weg für eine breitere Implementierung dieser nachhaltigen Energieoption geebnet. Diese Form der Unterstützung ist sowohl für Immobilieninteressenten, die anstreben ein Mehrfamilienhaus zu kaufen, ebenso wie für Mieter eine Erleichterung. Vor allem Mieter werden von dieser Option profitieren!
Seit der Einführung des Mieterstromgesetzes im Jahr 2017 und den darauffolgenden Novellen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), hat sich dieser Aspekt signifikant weiterentwickelt. Erst Kürzlich wurde das Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) überarbeitet. Durch diese Änderung wurde vorgesehen, dass unter anderem der Mieterstromzuschlag auf Anlagen bis 1 MW ausgeweitet wurde. Zuvor galt dieser nur für 100 kW. Außerdem hat man sich bei der Überarbeitung dazu entschlossen die EEG-Umlage komplett abzuschaffen.
Was beinhaltete jedoch das im Jahr 2017 eingeführte Mietstromgesetz? Dieses führte einen sogenannten Mieterstromzuschlag ein, um die Mehrkosten, die durch komplexere Messkonzepte bei Mieterstromprojekten entstehen, zu kompensieren. Dieser wichtige Schritt erleichterte es Vermietern und Immobilienbesitzern, in Solarenergieprojekte zu investieren. Voraussetzung war, dass diese Projekte den Mietern zugutekommen.
Diese zahlreichen Änderungen zielen vor allem darauf ab, die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten zu erhöhen. Damit soll auch ein Anreiz für größere Installationen geschaffen werden.
Die Novelle des EEG im Jahr 2021 stärkte das Lieferkettenmodell. Dieses sieht vor, dass ein Drittanbieter als Stromlieferant fungiert. Das schafft zusätzliche Flexibilität in der Verwaltung von Mieterstromprojekten. Das kürzlich eingeführte „Solarpaket I“ der Bundesregierung legt den Grundstein für weitere Erleichterungen. Dabei im Fokus stand insbesondere der Bereich der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung mit Solarstrom. Versprochen wurde den Vermietern dadurch eine Entbürokratisierung des bisherigen Mieterstrommodells.
Trotz dieser positiven Entwicklungen stehen Vermieter vor enormen Herausforderungen. Steigende Netzentgelte, die ab 2024 erwartet werden, können das System Mieterstrom schon wieder unattraktiv machen. Die Betreiber der Stromübertragungsnetze haben angekündigt, dass die Entgelte signifikant steigen werden. Das wiederum hat eine starke Auswirkung auf die Strompreise. Vorteilhaft ist jedoch, dass Nutzerinnen und Nutzer des Mieterstroms von dieser Erhöhung ausgeschlossen sind. Damit ist die Neuregelung für Mieter attraktiv, sofern Vermieter diese Investition starten wollen.
Diese Unterstützung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da Deutschland seine Ziele für erneuerbare Energien weiterverfolgt und bis 2030 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Quellen decken möchte. Zeitgleich drängt die Regierung darauf, dass Bestandsgebäude weiterhin energetisch saniert werden sollten, was in den vergangenen Jahren ins Stocken geriet. Für Vermieter wäre das Mieterstromgesetz eine Möglichkeit dieser Forderung nachzukommen.
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